Wenige Tage vor dem Wahltermin am Sonntag, 14. September 2025, fasst die Stadt den aktuellen Sach- und Informationsstand rund um den Wahltermin zusammen.
In Herne sind bei den Kommunalwahlen 115.246 Menschen wahlberechtigt. Von diesen haben bisher 21.497 oder 18,65 Prozent einen Briefwahlantrag gestellt. In 15.548 Fällen erfolgte die Antragstellung online, davon in 15.091 Fällen per QR-Code.
Die Zahl der Wahlberechtigten für die Integrationsratswahl liegt in Herne bei 42.010 Personen. Davon haben bislang 1.951 Menschen einen Briefwahlantrag gestellt. Dies entspricht einem Anteil von 4,64 Prozent. In 1.566 Fällen erfolgte die Antragstellung online, wobei in 1.371 Fällen der QR-Code genutzt wurde.
Anträge auf Briefwahl können noch bis Freitag, 12. September 2025, 15 Uhr, gestellt werden. Allerdings können Briefwahlanträge inzwischen nicht mehr online gestellt werden, weil im Falle einer fehlerhaften Antragstellung nicht hinreichend Zeit bliebe, um die Antragstellenden noch rechtzeitig vor dem Wahltermin zu kontaktieren.
Hinzu kommt: Anträge, die auf dem Postweg verschickt werden, benötigen mindestens drei Tage, bis sie beim Wahlbüro ankommen. Daher wird empfohlen, den Antrag im Rahmen einer persönlichen Vorsprache (Briefwahl direkt vor Ort oder Abholung der Unterlagen) im Briefwahlbüro zu stellen. Möglich ist dies entweder im Rathaus Herne, Raum 233, Friedrich-Ebert-Platz 2 oder im Technischen Rathaus, Gebäude A, Raum A.E11, Langekampstraße 36. Wichtig zu beachten: Eine telefonische Antragstellung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Öffnungszeiten der Briefwahlbüros sind Montag bis Mittwoch von 8 bis 15:30 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 15 Uhr.
Wer bei seiner Vorsprache im Briefwahlbüro für eine andere Person einen Wahlschein beantragen und die Unterlagen mitnehmen möchte, muss zwingend eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Wer Briefwahlunterlagen beantragt, aber bisher noch nicht erhalten hat, sollte sich direkt mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen. Wichtig zu beachten: Nur aufgrund einer persönlichen Vorsprache und einer Erklärung in Textform können neue Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Und: Eine wiederholte Antragstellung per QR-Code oder Online-Formular genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Die für die Kommunalwahlen per Briefwahl abgegebenen Stimmen werden am Wahltag in 27 Briefwahlräumen ausgezählt, die sich in der Gesamtschule Wanne-Eickel, Stöckstraße 41, 44649 Herne, befinden. Die Auszählung ist öffentlich.
Für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der Integrationsratswahl aus den Stimmbezirken und des Briefwahlergebnisses tritt der Auszählungsvorstand am Montag, 15. September 2025, um 9 Uhr im Rathaus Herne, Raum 312 (großer Sitzungssaal), Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne, zusammen. Diese Wahlhandlung ist ebenfalls öffentlich.
Am Wahltag selbst stehen insgesamt 82 Wahlräume zur Verfügung. Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr.
Wer wahlberechtigt ist, aber keine Wahlbenachrichtigung erhalt hat, und wissen möchte, wo sein Wahlraum ist, gelangt über www.herne.de zum Wahlraumfinder. Aber auch unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 16 09 werden die gewünschten Auskünfte erteilt. Am Wahltag ist unter Vorlage des Personalausweises oder (Reise-)Passes beziehungsweise Identitätsausweises (Unionsbürger*innen) die Teilnahme an der Wahl in den Wahlräumen möglich.
Während des Aufenthalts im Wahlraum des Wahllokals gelten folgende Regeln:
Weitere wichtige Hinweise fur das Wahlwochenende:
Die Ergebnisse der Kommunalwahlen werden am Wahlabend ab etwa 18:45 Uhr auf der Homepage der Stadt Herne (www.herne.de) veröffentlicht. Interessierte Bürger*innen gelangen über einen entsprechenden Link auf der Startseite der Homepage zur Wahlergebnispräsentation.
Der direkte Link dorthin lautet: https://wahl.krzn.de/kw2025/wep960/ .