Zum Pressebericht der WAZ, Lokalausgabe Herne, vom 7. Oktober 2025 betreffend die Positionierung der beteiligten BUND-Kreisgruppe zum Beteiligungsverfahren im Rahmen der Entwicklungsplanung des Blumenthal-Areals nimmt die Stadt Herne wie folgt Stellung:
Die Stadtverwaltung Herne weiß das Engagement des BUND in Sachen Artenschutz zu schätzen. Dennoch lösen Form und Inhalt der unzutreffenden Anwürfe der BUND-Kreisgruppe Herne über das Ergebnis des „Kommunalen Entwicklungsbeirats“ (KEB) zur Projektentwicklung des Blumenthal-Areals Bedauern und Irritationen aus. Die Stadt Herne und ihr Oberbürgermeister haben im Rahmen ihrer regulären, anlassbezogenen Kommunikation rund um das Blumenthal-Vorhaben lediglich auf bestehende und gesicherte Ergebnisse des KEB-Verfahrens hingewiesen.
Fakt ist: In einem bundesweit einmaligen und unter leitender Moderation von Prof. Dr. Gesine Schwan durchgeführten Beteiligungsprozess wurde mittels des KEB zwischen den eingebundenen Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Kommunalpolitik, Bürgerschaft, Bürgerinitiativen, Natur- und Umweltschutzverbände, Repräsentantinnen und Repräsentanten des gesellschaftlichen Lebens sowie Akteurinnen und Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft ein gemeinsamer Kompromiss gefunden und verbindliche planerische Leitplanken inklusive einer Seilbahnlösung vereinbart.
Diese Leitplanken haben Niederschlag gefunden in den schriftlich dargelegten „Empfehlungen des Kommunalen Entwicklungsbeirats an den Rat und den Oberbürgermeister der Stadt Herne zu der Gestaltung der Fläche General Blumenthal“. Allein durch Art und Umfang sowie die qualitative Besetzung dieses Beteiligungsverfahren hat die Stadt Herne bundesweit Maßstäbe gesetzt und deutlich gemacht, welch hohe Relevanz sie einer transparenten und konsensualen Projektentwicklung bei diesem zentralen Stadtentwicklungsvorhaben beimisst.
Zur Erinnerung: Gemeinsames Bekenntnis aller Beteiligten waren u.a. folgende Leitsätze: „Blumenthal für Mensch und Umwelt im Einklang (zu) gestalten“ sowie „Nachhaltiges Ausbilden, Arbeiten und Forschen (zu) fördern“. Ausdruck dessen ist nicht zuletzt der hohe Anteil von öffentlich zugänglichen Grünflächen von fast 60 Prozent, der mit der Entwicklung der heutigen Industriebrache entstehen wird. Und gerade weil sich im Rahmen einer so komplexen Projektentwicklung nicht alle planerischen Details im Vorfeld verbindlich und abschließend regeln lassen, stellen die Empfehlungen des KEB allgemeine, aber bindende Leitlinien dar, wie mit allen planungsrelevanten Fragen im Laufe der Projektentwicklung umzugehen ist. Ein Beispiel dafür: Gerade auf Wunsch des KEB wird als nächstes ein Gutachten in Auftrag gegeben, wie die Kraftwerksruine im Bestand sinnvoll nachgenutzt werden kann.
Insofern können vermeintlich neue Erkenntnisse zum Beispiel hinsichtlich der Größe der auf dem Gelände anzutreffenden Kreuzkrötenpopulation kein Anlass sein, die grundsätzlich erzielte Übereinkunft über die planerischen Leitplanken einseitig aufzuheben. Vielmehr geben die per Unterschrift aller Beteiligten bekräftigten Leitsätze ja gerade den Rahmen für die Beantwortung insbesondere solcher Detailfragen vor.
Dass nun jedoch persönlich Verfahrensbeteiligte Vertreterinnen und Vertreter der Herner Kreisgruppe des BUND im Nachhinein diesen erzielten Grundkonsens offenbar aufkündigen möchten, droht Engagement und Arbeitsleistung aller am KEB-Verfahren beteiligten Akteure zu entwerten und schadet damit dem schriftlich erklärten gemeinsamen Ziel, eine altindustrielle Brache einer neuen, zukunftsweisenden Nutzung zum Wohle der gesamten Herner Stadtgesellschaft zuzuführen.
Damit das gelingt, wird in weiteren Bürgerbeteiligungsverfahren selbstverständlich nicht nur der KEB einbezogen, sondern alle relevanten Akteure, die an der Weiterentwicklung der Stadt Herne konstruktiv mitarbeiten möchten.