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Meldung vom 31. Oktober 2025

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz - ab November online möglich

Computermaus

Wenn Bürger*innen bei Ihrer Arbeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder Gegenstände wie Geschirr reinigen, sind sie verpflichtet max. 3 Monate vor Tätigkeitsbeginn an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz teilzunehmen. Bisher war dazu in der Regel ein Besuch im Gesundheitsamt nötig. Das ändert sich ab November. Dann ist diese Infektionsschutzbelehrung auch komplett online zu erledigen. Und das jederzeit, also rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. In der Belehrung erfahren Bürger*innen, wie die Übertragung von Infektionskrankheiten minimiert werden kann, wie Symptome erkannt werden können und wann eine Tätigkeit auf Grund einer Infektionskrankheit nicht weiter ausgeübt werden darf.

Weitere Informationen finden Interessierte im Service-Portal der Stadt Herne unter folgender Seite: https://serviceportal.herne.de

Details der Meldungen
2017-04-26