Nach intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten präsentiert Hernes Oberbürgermeister Dr. Frank Dudda in der Diskussion um die seitens des nordrhein-westfälischen Justizministeriums geplante Zusammenlegung der Arbeitsgerichtsbezirke Herne und Gelsenkirchen einen vermittelnden Vorschlag.
„Grundsätzlich gibt es gute Argumente für die Zusammenlegung der Arbeitsgerichte Herne und Gelsenkirchen. Allerdings sollte der Sitz des Gerichts dann künftig Herne und nicht Gelsenkirchen sein. Dafür gibt es überzeugende sachliche Argumente“, erklärt Frank Dudda.
Zum einen ist der Gerichtsbezirk des Herner Arbeitsgerichts deutlich größer als der Gelsenkirchener. Dies findet zweitens auch in der Größe der Gerichte Ausdruck: „In Herne sind fünf Richterinnen und Richter tätig, in Gelsenkirchen lediglich drei bis vier“, so Hernes Stadtdirektor und Rechtsdezernent Dr. Frank Burbulla.
Viel entscheidender ist jedoch die Tatsache, dass der Justizstandort Gelsenkirchen als Gerichtsstand der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit bereits heute gerade im Vergleich zu Herne breit aufgestellt ist – und angesichts dessen heute schon teilweise an räumliche Kapazitätsgrenzen stößt. „Im Gegensatz dazu verfügt der Justizstandort Herne über räumliche Kapazitätsreserven, die eine Aufnahme des Gelsenkirchener Arbeitsgerichts ermöglichen würde“, erläutert Stadtdirektor Frank Burbulla.
Insofern sei laut Oberbürgermeister Frank Dudda die aus justizfachlicher Sicht durchaus sinnvolle Zusammenführung der Gerichtsbezirke grundsätzlich zu begrüßen, jedoch müsse diese auf andere Weise erfolgen als seitens des Justizministeriums bisher geplant: „Die baulichen Gegebenheiten an beiden Justizstandorten sprechen eindeutig für eine Ansiedlung des fusionierten Arbeitsgerichts in Herne. Denn hier sind ausreichend Räumlichkeiten vorhanden, ohne dass es größere Neuinvestitionen bräuchte – zumal der Herner Justizstandort nach Einschätzung von Kennern der Materie auch über eine bessere technische Ausstattung verfügt“, so Oberbürgermeister Frank Dudda. Im Gegensatz dazu zöge eine Ansiedlung des fusionierten Gerichts in Gelsenkirchen mutmaßlich nicht unerhebliche Bauinvestitionen nach sich.
„Wenn eine Maßnahme, die auch der Effizienzsteigerung im Justizwesen dienen soll, so umgesetzt würde, dass zunächst relevante Zusatzkosten entstehen, die aufgrund des Vorhandenseins einer überzeugenden Alternativlösung sogar vermeidbar wären, widerspricht das letztlich auch klar der politischen Zielsetzung, die hinter der geplanten Zusammenlegung der beiden Arbeitsgerichtsbezirke steht“, fasst Stadtdirektor Frank Burbulla die Sachlage zusammen.
Aufgrund dieser Faktenlage erwartet die Stadt Herne, dass das für die Gerichtsreform verantwortliche nordrhein-westfälische Justizministerium zunächst keine kurzfristigen Fakten schafft, sondern seine bisherigen Überlegungen revidiert und stattdessen ernsthaft die Ansiedlung des fusionierten Arbeitsgerichts in Herne in Erwägung zieht.