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Meldung vom 29. Januar 2026

Neue Regeln bei der Vergabe von OGS-Betreuungsplätzen

Ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 gilt zunächst für die Schüler*innen der künftigen 1. Klassen ein Rechtsanspruch auf einen OGS-Betreuungsplatz. Dieser wächst in den kommenden Jahren jahrgangsweise auf, bis er ab dem Schuljahr 2029/2030 auch für die Kinder in den 2. bis 4. Klassen gilt. Bis der vollständige, jahrgangsübergreifende Rechtsanspruch in Kraft tritt, ist die Stadt Herne intensiv bemüht, alles Erforderliche zu tun, um auch ohne Rechtsanspruch allen interessierten Familien einen Betreuungsplatz anzubieten.

Dennoch ist unter den gegebenen Umständen nicht auszuschließen, dass es an einzelnen Schulstandorten Härtefälle geben kann, deren Betreuungswunsch nicht oder nicht mehr erfüllt werden kann: „Wir betrachten alle Schulstandorte individuell und diskutieren mit den jeweiligen Schulleitungen und OGS-Trägern, was baulich und pädagogisch möglich ist, um das Betreuungsangebot entsprechend den lokalen Bedarfen auszuweiten. Dafür investiert die Stadt in den kommenden Jahren im ersten Schritt rund zehn Millionen Euro“, erläutert Schuldezernent Andreas Merkendorf.

Kurzfristig sind sich die Verantwortlichen jedoch bewusst, dass die neue Rechtslage für Verunsicherung sorgen kann. Seit Montag, 26. Januar 2026, läuft das Anmeldeverfahren zur Vergabe der OGS-Betreuungsplätze. Bis Freitag, 6. Februar 2026, müssen entsprechende Anträge gestellt sein. „Diese Frist ist unbedingt einzuhalten, weil die Schulen aufgrund des ohnehin knappen Betreuungsplatzangebots verspätete Anträge grundsätzlich nicht mehr berücksichtigen können“, appelliert Tanja Wasmuth, Leiterin des Fachbereichs Schule und Weiterbildung bei der Stadt Herne, an alle Eltern, die Fristen unbedingt zu beachten.

Wenn nach Ablauf der Anmeldefrist an einem Schulstandort die Anzahl der Betreuungsanmeldungen die Zahl der lokal verfügbaren Betreuungsplätze übersteigt, folgt ein Nachrücker- und Auswahlverfahren. „Dabei gilt ein klar definierter Kriterienkatalog.

Berücksichtigt werden erstens Kinder mit Rechtsanspruch und solche, die eine sogenannte rhythmisierte Ganztagsklasse besuchen. Es folgen zweitens Kinder mit einem berufstätigen, alleinerziehenden Elternteil. An dritter Stelle werden Kinder mit zwei berufstätigen Eltern berücksichtigt, eher wir viertens versuchen sonstige besondere Härtefälle zu berücksichtigen“, erläutert Armin Kurpanik, der im Fachbereich Schule und Weiterbildung den Bereich Schulorganisation verantwortet.

Weil dieser Verteilungsprozess stadtweit, aber standortbezogen stattfindet, wird er erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Die Stadt Herne bittet daher bei allem Verständnis für das nachvollziehbare Interesse der Eltern, möglichst rasch Klarheit über die Betreuungssituation zu bekommen, um Geduld: „Es wird ab Montag, 23. März 2026, eine einheitliche, zeitgleiche und schriftliche Information an jene Familien geben, deren Betreuungswunsch zunächst nicht erfüllt werden kann. Darüber hinaus ist der Fachbereich Schule an jedem kritischen Standort bemüht, individuelle Lösungen suchen.“, schildert Tanja Wasmuth das weitere Verfahren.

Um die Herner Elternschaft jederzeit umfassend und transparent über das Verfahren und dessen weiteren zeitlichen Ablauf zu informieren, hat die Stadt alle relevanten Informationen auf der Website der Stadt Herne zusammengestellt; sie ist erreichbar unter www.herne.de/ogs Neben der Website steht Eltern zudem die Möglichkeit offen, sich telefonisch (0 23 23 / 16 – 16 40) oder per E-Mail ( ganztagsbetreuung@herne.de ) mit ihren Fragen an die Stadt zu wenden.

Wohl wissend, dass es in den kommenden Jahren bis zum Erreichen des vollständigen Rechtsanspruchs für alle Grundschulkinder und dem Abschluss des parallel laufenden Ausbaus der Betreuungskapazitäten an den einzelnen Schulen nicht zu verhindern sein wird, dass es einzelne Härtefälle gibt, in denen ein Betreuungswunsch nicht erfüllt werden kann. „Alle Beteiligten tun ihr Möglichstes, um die Zahl dieser Härtefälle so gering wie möglich zu halten und nach Möglichkeit doch noch zu vermeiden. Dafür ist es wichtig, dass alle Akteurinnen und Akteure – Bundesgesetzgeber, das Land mit seiner bildungspolitischen Verantwortung, die Kommunen als Schulträger und die Betreuungsträger – an einem Strang ziehen. Insofern muss man aus

Sicht der Stadt Herne jedoch auch feststellen, dass wir über die jüngsten Äußerungen von NRW-Schulministerin Dorothee Feller über die angeblich überall gesichert verfügbaren Betreuungsangebote sehr irritiert sind. Denn hier wird den Menschen vor Ort eine Sicherheit suggeriert, die wir aufgrund der unzureichenden Finanzierung eines Betreuungsausbaus durch das Land als Kommunen eben im Zweifel nicht überall gewährleisten können. Ein solches Vorgehen birgt das Risiko, das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit des Staates und des demokratischen Systems gerade in einem Moment weiter zu erschüttern, in dem sich unser demokratischen Gemeinwesen ohnehin heftigen Angriffen ausgesetzt sieht“, kritisiert Andreas Merkendorf das instinktlose Vorgehen.

Zudem erinnerte der Schuldezernent daran, dass das Land NRW es bisher unterlassen habe, auf Landesebene ein Durchführungsgesetz zur bundesgesetzlichen Regelung des Betreuungsanspruchs zu erlassen: „Das Land NRW nimmt hier Gelder des Bundes ein, ohne diese an die Kommunen weiterzugeben. Angesichts dessen ist nachvollziehbar, dass die Aussagen der Ministerin vielerorts auf erhebliche Kritik gestoßen sind.“

Details der Meldungen
2017-04-26