Schon bis Jahresende 2024 hatte das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) an der Dorstener Straße in Herne eine Zentrale Unterbringungseinrichtung für bis zu 750 geflüchtete Menschen betrieben. Anlässlich der Schließung hatten das Land NRW und die Stadt Herne seinerzeit erklärt, sich gemeinsam um eine Nachfolgeeinrichtung in der Stadt zu bemühen. Nun gibt es auf Initiative des Landes konkrete Pläne an einem neuen Standort.
So hat die Essener Euroimmo GmbH als Eigentümerin des Grundstücks an der Südstraße 48 bei der Stadt Herne eine Bauvoranfrage für einen Umbau und eine Nutzungsänderung dort bereits existierender Bestandsgebäude sowie einen Neubau auf dem vorhandenen Parkplatz gestellt. Ziel ist es, auf dem Grundstück künftig im Auftrag des Landes NRW eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für bis zu 800 geflüchtete Menschen zu betreiben, wobei die Kapazität im Bedarfsfall um 200 Plätze erhöht werden könnte.
Zwischenzeitlich hat die Stadt Herne, die im Rahmen dieses Vorhabens mittelbar als Baugenehmigungsbehörde beteiligt ist, die entsprechende Bauvoranfrage geprüft: „Diese Bauvoranfrage ist rechtlich nicht zu beanstanden. In diesem Fall war auch die Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg als höherer Verwaltungsbehörde eine notwendige Voraussetzung. Folglich haben wir dem Eigentümer zwischenzeitlich einen positiven Bauvorbescheid erteilt, der die grundsätzliche Zulässigkeit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen auf dem Grundstück verbindlich feststellt“, erläutert Stadtbaurat Stefan Thabe den rechtlichen Kontext. In einem nächsten Schritt erwarte die Stadt nun, dass die Grundstückseigentümerin daran anknüpfend einen entsprechenden Bauantrag stelle, so Stefan Thabe weiter.
Der Herner Bau- und Planungsdezernent hatte gemeinsam mit Sozialdezernentin Stephanie Jordan in der Ratssitzung vom 10. Februar 2026 die Herner Kommunalpolitik über die vom Land geplante neue ZUE und den entsprechenden Sachstand informiert. Zugleich führte Stadträtin Stephanie Jordan zu den sozial- und integrationspolitischen Rahmenbedingungen und Auswirkungen der Planungen des Landes für die Stadt Herne aus.
„Durch die Einrichtung einer Landesunterkunft reduziert sich für die Stadt Herne die kommunale Aufnahmeverpflichtung nach dem sogenannten Flüchtlingsaufnahmegesetz. Personen, die in einer Landesunterkunft untergebracht sind, gelten nicht als kommunal zugewiesen. Unterbringung, Betreuung und Versorgung erfolgen landesseitig. Dies führt zu einer unmittelbaren finanziellen und organisatorischen Entlastung der Stadt Herne“, so Stephanie Jordan.
Die Bezirksregierung Arnsberg als projektverantwortliche Vertreterin des Landes NRW hat zwischenzeitlich die Anwohnenden und Eigentümer*innen der umliegenden Häuser bzw. Grundstücke zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um die Anrainer direkt und persönlich über das Vorhaben zu informieren und Fragen zum Um- und Neubau sowie dem künftigen Betrieb der Einrichtung zu beantworten.
Sowohl der Bezirksregierung Arnsberg als auch der als Genehmigungsbehörde mittelbar beteiligten Stadt Herne ist es ein Anliegen, die Verantwortungsträger*innen in der Kommunalpolitik, die angrenzende Anwohner*innenschaft und die Herner Stadtgesellschaft im Rahmen der weiteren Projektentwicklung immer dann transparent und proaktiv zu informieren, wenn es in der Sache relevante Fortschritte oder Neuigkeiten zu vermelden gibt.
Bild Jörg Maier, Stadt Herne