Ostern steht vor der Tür und damit auch die Zeit der Osterfeuer. Für die einen gehören sie zum unverzichtbaren Brauchtum, für die anderen sind sie ein Ärgernis, das die Luft verschmutzt.
Osterfeuer dürfen von Karsamstag, 4. April, bis Ostermontag, 6. April 2026, von 18 bis 22 Uhr, im Rahmen einer frei zugänglichen öffentlichen Veranstaltung abgebrannt werden. Veranstaltungsberechtigt sind ausschließlich örtliche Glaubensgemeinschaften, eingetragene Vereine oder größere Organisationen.
Zum diesjährigen Osterfest haben 18 autorisierte Veranstaltende das Abbrennen eines Osterfeuers beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung angezeigt. Weitere Anmeldungen sind jetzt nicht mehr möglich, da die Anzeigefrist bereits abgelaufen ist.
Bitte beachten:
Beim Abbrennen eines Osterfeuers sollte bedacht werden, dass das Verbrennen von pflanzlichen Materialien und Hölzern die Umwelt stark belastet – je feuchter das Holz ist, umso mehr Schadstoffe werden bei der Verbrennung freigesetzt.
Das Brennmaterial sollte nicht länger als 14 Tage vor dem Verbrennen zusammengetragen werden und ist am Tage des Verbrennens umzuschichten. So können die Veranstaltenden verhindern, dass Vögel, Kleinsäuger, Insekten und andere kleine Tiere in den Flammen des Feuers qualvoll sterben.
Weitere Infos gibt es unter www.herne.de/brauchtumsfeuer
Am 4. April 2026
Am 5. April 2026