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Blaue Karte EU auf einen neuen Pass übertragen

Sie besitzen eine Blaue Karte EU und haben einen neuen Pass bekommen?
Dann ist die Plastikkarte Ihres Aufenthaltstitels Blaue Karte EU nicht mehr gültig. Denn diese Plastikkarte verweist auf Ihren alten Pass.

Ihr Aufenthaltstitel Blaue Karte EU bleibt aber trotzdem gültig.

Bevor Sie einen Termin buchen, lesen Sie sich bitte die folgenden Hinweise durch.

Ihre Blaue Karte EU ist nur noch maximal 6 Monate gültig?

Dann ist eine Übertragung nicht mehr sinnvoll. Kommen Sie bitte erst zur Verlängerung der Blauen Karte EU in das Landesamt für Einwanderung. Dadurch sparen Sie Gebühren und Zeit.

Sie möchten verreisen?

Wenn kurzfristig keine Termine frei sind, können Sie trotzdem ins Ausland verreisen.

Die Wiedereinreise nach Deutschland ist problemlos möglich, wenn Ihr Aufenthaltstitel Blaue Karte EU noch gültig ist und Sie den alten Pass noch besitzen.

Nehmen Sie den alten und den neuen Pass und die Blaue Karte EU auf Ihre Reise mit.

Wir empfehlen aber, sich vor der Auslandsreise nach den Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes zu erkundigen (z. B. bei der Botschaft des Reiselandes).

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Herne
  • Persönliche Vorsprache mit TerminÜbertragungen werden bei den Bürgerämtern oder im Landesamt für Einwanderung grundsätzlich nur mit Termin vorgenommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr neuer Pass
  • Ihr alter Pass
  • Falls Ihr Pass gestohlen wurde und Sie den Diebstahl bei der Polizei angezeigt haben, bringen Sie bitte die Anzeige mit.
  • Ihre Blaue Karte EU, zusammen mit dem Zusatzblatt
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund

Gebühren

  • 67,00 Euro

Türkische Staatsangehörige

  • 22,80 Euro: bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
  • 37,00 Euro: ab dem vollendeten 24. Lebensjahr

Rechtsgrundlagen

Durchschnittliche Bearbeitungszeit

etwa 4 bis 5 Wochen

2025-01-08