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Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach verschiedenen Rechtsgrundlagen
Bei folgenden Aufenthalten gelten andere Voraussetzungen:
anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
ausländische Absolventen deutscher Hochschulen
Familienangehörige von Deutschen
Fachkräften
Inhaber einer Blauen Karte EU
Kinder (ab 16 Jahren)
Selbständige
Voraussetzungen
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren Die Aufenthaltserlaubnis muss erteilt worden sein für
das Zusammenleben mit einem ausländischen Familienangehörigen, eine Beschäftigung,
eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit oder
aus humanitären Gründen.
Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde, können auch Zeiten eines Asylverfahrens mit angerechnet werden. Zeiten, in denen lediglich eine Duldung ausgestellt wurde, können nicht angerechnet werden. Für Inhaber einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 24, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 25 Absatz 4a Satz 1 oder § 25 Absatz 4b Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Ausreichende Deutsch-Kenntnisse (PDF, 69 KB) Sie müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) verfügen. Wenn Sie am 31. Dezember 2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besessen haben, benötigen Sie zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis nur einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A 1).
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe). Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
Altersvorsorge Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden. Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
Ausreichende Krankenversicherung Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
keine Straftaten Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern
Hauptwohnsitz in Herne
Erforderliche Unterlagen
Antrag Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei.
Einkommensnachweise Die Nachweise zum Lebensunterhalt können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe unter "Voraussetzungen"). Bei Arbeitnehmern:
Arbeitsvertrag,
aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
Aussagekräftiges fachärztliches Attest.
Krankenversicherung
wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder
wenn Sie privat krankenversichert sind, die Versicherungs-Police und Nachweise über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge).
Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
"Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung aber auch anders nachweisen.
Altersvorsorge
Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung Die Nachweise zur Altersvorsorge können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen? Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise (zum Bescheid) vor.
Nachweis über Hauptwohnsitz in Herne
Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
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