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Niederlassungserlaubnis - allgemein

Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis nach verschiedenen Rechtsgrundlagen

Bei folgenden Aufenthalten gelten andere Voraussetzungen:

  • anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge
  • ausländische Absolventen deutscher Hochschulen
  • Familienangehörige von Deutschen
  • Fachkräften
  • Inhaber einer Blauen Karte EU
  • Kinder (ab 16 Jahren)
  • Selbständige

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
    Die Aufenthaltserlaubnis muss erteilt worden sein für
    • das Zusammenleben mit einem ausländischen Familienangehörigen,
      eine Beschäftigung,
    • eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit oder
    • aus humanitären Gründen.
  • Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wurde, können auch Zeiten eines Asylverfahrens mit angerechnet werden. Zeiten, in denen lediglich eine Duldung ausgestellt wurde, können nicht angerechnet werden.
    Für Inhaber einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 24, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 25 Absatz 4a Satz 1 oder § 25 Absatz 4b Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.

  • Ausreichende Deutsch-Kenntnisse (PDF, 69 KB)
    Sie müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) verfügen.
    Wenn Sie am 31. Dezember 2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besessen haben, benötigen Sie zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis nur einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A 1).
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
    Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe).
    Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
  • Altersvorsorge
    Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden.
    Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
    • Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
    • Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
  • keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern
  • Hauptwohnsitz in Herne

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
    Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag.
    Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei.
  • Gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (PDF, 597 KB)
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Einkommensnachweise
    Die Nachweise zum Lebensunterhalt können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe unter "Voraussetzungen").
    Bei Arbeitnehmern:
    • Arbeitsvertrag,
    • aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
    • Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate und
    • Rentenversicherungsverlauf
  • Bei Selbständigen und Freiberuflern:
  • Bei Rentern
    • Rentenbescheid
    Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:
    • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
    • Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
    • Aussagekräftiges fachärztliches Attest.
  • Krankenversicherung
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder
    • wenn Sie privat krankenversichert sind, die Versicherungs-Police und Nachweise über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge).
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
    Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
    • "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
    • Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
  • Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung aber auch anders nachweisen.

  • Altersvorsorge
    • Renteninformation oder Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
    • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen einer sonstigen Versicherung- oder Versorgungseinrichtung
      Die Nachweise zur Altersvorsorge können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
  • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
    Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
    Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise (zum Bescheid) vor.
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Herne
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

2025-01-08