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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen

Wenn Sie

  • mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
  • seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
  • ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
  • der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,

können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Die Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren
    Die Zeiten des Besitzes eines nationalen Visums werden mit angerechnet, wenn Sie seit der Einreise mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenleben.
  • Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen
    Der deutsche Familienangehörige kann Ihr
    • Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,
    • Kind oder
    • Elternteil sein.
    Die familiäre Lebensgemeinschaft muss
    • ohne Unterbrechung seit mindestens 3 Jahren
    • und auch weiterhin bestehen.
  • Persönliche Vorsprache mit Termin
    Ihr deutscher Familienangehöriger muss zu dem Termin mitkommen.
    Wenn der ausländische Vater eines deutschen Kindes den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ohne Begleitung durch die Kindesmutter stellt, ist eine Bestätigung des Jugendamts (nicht älter als 14 Tage) über den Umgang mit dem Kind vorzulegen.
  • Gesicherter Lebensunterhalt
    Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein.
    Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert.
    Die Nachweise zum Einkommen können auch durch Ihren Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner erbracht werden.
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
    • Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
    • Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.

  • Ausreichende Deutschkenntnisse (PDF, 69 KB)
    Sie müssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) besitzen.
  • Keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.
  • Hauptwohnsitz in Herne

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Pass
    Für den deutschen Familienangehörigen reicht auch ein Personalausweis oder Kinderausweis.
  • 1 aktuelles biometrisches Foto (PDF, 597 KB)
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
  • Nachweise über das Einkommen
    Bei Arbeitnehmern:
    • Arbeitsvertrag,
      aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers (nicht älter als 14 Tage),
      Gehaltsnachweise der letzten 6 Monate,
      Rentenversicherungsverlauf
  • Bei Selbständigen und Freiberuflern: Bei Rentnern:
    • Rentenbescheid
  • Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:
    • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
    • Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
    • Aussagekräftiges fachärztliches Attest
  • Krankenversicherung
    • wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz
    • wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)

  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
    Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
  • Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
    • "Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
    • Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
    Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse aber auch anders nachweisen.
  • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
    Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
    Dann bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit (zum Beispiel Bescheid).
  • Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder
    Eine Bescheinigung über den Besuch der Schule oder einer beruflichen Ausbildung ist erforderlich bei:
    • einem volljährigen ausländischen Kind eines deutschen Elternteils oder
    • einem ausländischen Elternteil eines volljährigen deutschen Kindes.
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Herne
    • Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

2025-01-08