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Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Wenn Sie
mit einem deutschen Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner, Kind oder Elternteil
seit 3 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis zusammenleben,
ausreichende Deutschkenntnisse besitzen und
der Lebensunterhalt Ihrer Familie gesichert ist,
können Sie auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die Niederlassungserlaubnis wird in der Regel erteilt, wenn alle im Abschnitt „Voraussetzungen“ genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 3 Jahren Die Zeiten des Besitzes eines nationalen Visums werden mit angerechnet, wenn Sie seit der Einreise mit Ihrem deutschen Familienangehörigen zusammenleben.
Familiäre Lebensgemeinschaft mit einem oder einer deutschen Staatsangehörigen Der deutsche Familienangehörige kann Ihr
Ehegatte oder gleichgeschlechtlicher Lebenspartner,
Kind oder
Elternteil sein.
Die familiäre Lebensgemeinschaft muss
ohne Unterbrechung seit mindestens 3 Jahren
und auch weiterhin bestehen.
Persönliche Vorsprache mit Termin Ihr deutscher Familienangehöriger muss zu dem Termin mitkommen. Wenn der ausländische Vater eines deutschen Kindes den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ohne Begleitung durch die Kindesmutter stellt, ist eine Bestätigung des Jugendamts (nicht älter als 14 Tage) über den Umgang mit dem Kind vorzulegen.
Gesicherter Lebensunterhalt Ihr Lebensunterhalt (einschließlich Ihrer ausländischen Familienangehörigen) muss aus eigenem Einkommen gesichert sein. Bei Bezug von öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter (Bürgergeld) oder Sozialamt (Grundsicherung) ist der Lebensunterhalt nicht gesichert. Die Nachweise zum Einkommen können auch durch Ihren Ehegatten oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartner erbracht werden.
Ausreichende Krankenversicherung Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit oder
Aussagekräftiges fachärztliches Attest
Krankenversicherung
wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: eine aktuelle Bestätigung Ihrer Krankenversicherung über den Versicherungsschutz
wenn Sie privat krankenversichert sind: Versicherungs-Police und Nachweis über gezahlte Beiträge (zum Beispiel Kontoauszüge)
Mietvertrag oder Kaufvertrag Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohnkosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
"Zertifikat Integrationskurs" über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs
Bescheinigung über die Ergebnisse der Abschlusstests
Die Bescheinigungen erleichtern die Prüfung des Antrags. Sie können bei Vorsprache Ihre ausreichenden Deutschkenntnisse aber auch anders nachweisen.
Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen? Dann bringen Sie bitte entsprechende Nachweise mit (zum Beispiel Bescheid).
Ausbildungsnachweis für volljährige Kinder Eine Bescheinigung über den Besuch der Schule oder einer beruflichen Ausbildung ist erforderlich bei:
einem volljährigen ausländischen Kind eines deutschen Elternteils oder
einem ausländischen Elternteil eines volljährigen deutschen Kindes.
Nachweis über Hauptwohnsitz in Herne
Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
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