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Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen auf Antrag eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erteilt. Dafür müssen Sie
seit mindestens 27 Monaten versicherungspflichtig arbeiten und
über einfache Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Die Frist beträgt nur 21 Monate, wenn Sie über ausreichende Deutsch-Kenntnisse verfügen.
Voraussetzungen
Besitz einer gültigen Blauen Karte EU
Mindestens 27 Monate Beschäftigung und einfache Deutsch-Kenntnisse Wenn Sie einfache Deutsch-Kenntnisse haben, müssen Sie seit mindestens 27 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen. Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
Mindestens 21 Monate Beschäftigung und ausreichende Deutsch-Kenntnisse Wenn Sie ausreichende Deutsch-Kenntnisse haben, verkürzt sich die Frist. Sie müssen dann nur seit mindestens 21 Monaten eine Beschäftigung ausüben. Diese Beschäftigung muss die Anforderungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU erfüllen. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERR).
Altersvorsorge Für die Dauer der Beschäftigung (27 oder 21 Monate) müssen Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Ebenfalls akzeptiert werden Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines privaten Versicherungs-Unternehmens oder einer Versorgungs-Einrichtung.
Gesicherter Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherung Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch ein ausreichender Krankenversicherungsschutz. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert. Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang ihrer Krankenversicherung.
Keine Straftaten Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern.
Hauptwohnsitz in Herne
Erforderliche Unterlagen
Antrag Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte die Dokumente in Kopie bei.
Nachweise über das Netto-Gehalt der letzten sechs Monate
aktuelle Arbeitgeber-Bescheinigung (nicht älter als 14 Tage)
Mietvertrag oder Kaufvertrag Die Wohnfläche sowie die monatliche Miete oder die Wohn-Kosten der eigenen Immobilie (Haus oder Wohnung) sind nachzuweisen.
Altersvorsorge
Renten-Information oder Renten-Auskunft der Deutschen Rentenversicherung oder
Nachweis über Anspruch auf vergleichbare Renten-Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens
Krankenversicherung Bitte legen Sie
entweder die Versicherungskarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung oder
die Versicherungs-Police einer privaten Krankenversicherung vor.
Nachweis über Hauptwohnsitz in Herne
Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters
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