Dann können Sie in der Regel nach 5 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten. Sie können auch bereits nach 3 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten, wenn Sie sprachlich und wirtschaftlich gut integriert sind.
Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis aus anderen humanitären Gründen?
Dann können Sie gleichfalls nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten, aber unter anderen Voraussetzungen. Informieren Sie sich dazu bitte in der Dienstleistung "Niederlassungserlaubnis (allgemein).
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen