Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:
Homepage / Rathaus / Bürgerservice / Dienstleistungen
Dienstleistungen

Sonntags-, Feiertags-, Ferienfahrverbot (Ausnahmegenehmigung)

Zur Durchführung von dringend notwendigen Transporten kann eine Ausnahmegenehmigung von den Beschränkungen der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 30 StVO) sowie der Ferienreiseverordnung erteilt werden. Diese ist beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne zu beantragen.

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Freitag von 8:30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung

Rechtsgrundlagen:

§ 30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Ferienreiseverordnung (FerReiseV)

Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlagen finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet .

Voraussetzungen:

Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig (3 Wochen vorher) an den Fachbereich Tiefbau und Verkehr der Stadt Herne zu richten. Da Ausnahmen nur in dringenden Fällen genehmigt werden dürfen, ist der Antrag hinreichend zu begründen. Entsprechende Anlagen (zum Beispiel Fracht- und Begleitpapiere, Bescheinigungen, Nachweise) sind in Kopie beizulegen.

Kosten:

Auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr werden folgende Gebühren erhoben:

Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot oder Feiertagsfahrverbot

  • Einzelgenehmigung 25 Euro
  • Genehmigung bis zu einem Monat 50 Euro
  • Genehmigung bis 6 Monate 100 Euro
  • Genehmigung bis 12 Monate 150 Euro

Ausnahmegenehmigung von der Ferienreiseverordnung

  • Einzelgenehmigung 20 Euro
  • Genehmigung über ein Wochenende hinaus 35 Euro.

Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungs- und Außendienst
Postfach 10 18 20
44621 Herne

Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungs- und Außendienst
Verwaltungsgebäude
Südstraße 8-10
44625 Herne
Link zum Stadtplan


Frau Maraike Schäfer
Telefon: 0 23 23 / 16 - 43 93
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 22
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.16

Verkehr,Sonntagsfahrverbot,Feiertagsfahrverbot,Fahrverbot,Ferienreiseverordnung,Güterverkehr,Gütertransport
Dienstleistung Formulare
2017-01-09