Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Eine Spielhalle ist ein Betrieb, in dem Spielgeräte (Unterhaltungsautomaten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten) aufgestellt sind, an denen sich Gäste nach Belieben betätigen können.
Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn
Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
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Gewerbeordnung (GewO)
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
Die Höhe der für eine Erlaubniserteilung anfallenden Verwaltungsgebühr beträgt je nach Größe des Betriebes und der Anzahl der Geräte zwischen 150 Euro und 3.000 Euro.
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Gewerbeangelegenheiten
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Gewerbeangelegenheiten
Verwaltungsgebäude
Berliner Platz 9
44623 Herne
Link zum Stadtplan
Frau Birgit Stegemann
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 74
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 79
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.44