Eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung benötigen Sie bei Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder öffentlichen Straßenraumes (Gehwegflächen, Parkstreifen, Fahrbahnflächen oder Fußgängerzonen). Als Sondernutzung gilt die Inanspruchnahme dieser Flächen zum Beispiel durch:
Bei der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen oder öffentlichen Straßenraumes benötigen Sie gegebenenfalls zusätzlich eine Straßensperrgenehmigung. Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr.
Auch die Durchführung von Großraumtransporten, Schwerlasttransporten oder die Beförderung von Ladungen mit erhöhten Abmessungen und / oder Gewichten bedarf einer Ausnahmegenehmigung.
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Straßenverkehrs-Ordnung
Richtlinien für Großraum- und Schwerlasttransporte
Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlagen finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet .
Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig (spätestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Beginn der Sondernutzung) an den Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport der Stadt Herne zu richten.
Die Verwaltungsgebühren betragen zwischen 20 und 250 Euro.
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungs- und Außendienst
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungs- und Außendienst
Verwaltungsgebäude
Südstraße 8-10
44625 Herne
Link zum Stadtplan
Frau Jasmin Fischer
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 96
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 22
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.16