Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:
Homepage / Rathaus / Bürgerservice / Dienstleistungen
Dienstleistungen

Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung - Verkehrsflächen nutzen oder sperren -

Eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung benötigen Sie bei Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen oder öffentlichen Straßenraumes (Gehwegflächen, Parkstreifen, Fahrbahnflächen oder Fußgängerzonen). Als Sondernutzung gilt die Inanspruchnahme dieser Flächen zum Beispiel durch:

  • Container,
  • Baugerüst / Baugerüst mit Fußgängertunnel,
  • Baustellenüberfahrt,
  • Bauzaun oder Baumaterial,
  • Bauwagen oder Mannschafts-/ Gerätebuden,
  • Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger.

Bei der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen oder öffentlichen Straßenraumes benötigen Sie gegebenenfalls zusätzlich eine Straßensperrgenehmigung. Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Fachbereich Tiefbau und Verkehr.

Auch die Durchführung von Großraumtransporten, Schwerlasttransporten oder die Beförderung von Ladungen mit erhöhten Abmessungen und / oder Gewichten bedarf einer Ausnahmegenehmigung.

Zeiten:

Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Rechtsgrundlagen:

Straßenverkehrs-Ordnung

Richtlinien für Großraum- und Schwerlasttransporte

Die vollständigen Texte dieser Rechtsgrundlagen finden Sie bei Bedarf über den folgenden Link zum Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet .

Voraussetzungen:

Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig (spätestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Beginn der Sondernutzung) an den Fachbereich Öffentliche Ordnung und Sport der Stadt Herne zu richten.

Kosten:

Die Verwaltungsgebühren betragen zwischen 20 und 250 Euro.

Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungs- und Außendienst
Postfach 10 18 20
44621 Herne

Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungs- und Außendienst
Verwaltungsgebäude
Südstraße 8-10
44625 Herne
Link zum Stadtplan


Frau Jasmin Fischer
Telefon: 0 23 23 / 16 - 26 96
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 22
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 2.16

Ausnahmegenehmigung, Verkehr, Staßenverkehrsordnung, Sondernutzung, Verkehrsflächen, Straßenraum, Straßensperrung, Sperrgenehmigung, Großraumtransporte, Schwerlasttransporte
Dienstleistung Formulare
2017-01-09