Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und Katastrophenhilfe (BHKG) in Nordrhein-Westfalen die Untere Katastrophenschutzbehörde. Zur Sicherstellung dieser Aufgabe muss die Zusammenarbeit von Feuerwehren, Hilfsorganisationen und anderen Partnern bei Großeinsatzlagen und Katastrophen gewährleistet sein.
Die Stadt Herne hat, um diese Aufgabe wahrzunehmen, innerhalb des Fachbereiches 33 (Feuerwehr Herne) das Kommunale Krisenmanagement (KKM) etabliert. Zum einen ist dieses für die organisatorischen Maßnahmen um den Krisenstab der Stadt Herne zuständig. Der Krisenstab ist ein Entscheidungsorgan der Stadt, welches bei Ereignissen und in Situationen, die einen hohen Koordinierungs- und Entscheidungsbedarf haben, einberufen wird. Dies war zuletzt während der Corona-Pandemie der Fall. Zum anderem nimmt das KKM in den Bereichen Katastrophen-, Bevölkerungs- und Zivilschutz vorbereitende und koordinierende Aufgaben wahr. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Aufstellung eines Katastrophenschutzplans, die Warnung und Unterbringung der Bevölkerung im Katastrophenfall sowie die Einrichtung von Notfallinformationspunkten, an denen die Einwohner*innen Informationen zu der aktuellen Situation erhalten, aber auch Notrufe absetzen können, die an die entsprechende Stelle weitergeleitet werden. Ein großer Teil dieser Aufgaben schließt jedoch, unabhängig von der Stadtverwaltung und der Wirtschaft, auch die Bevölkerung der Stadt Herne mit ein. Dazu werden hier Informationen zur Verfügung gestellt, die zur Vorbereitung auf den Krisenfall genutzt werden können.