Auf dieser Seite finden Sie den Haushaltsplan beziehungsweise Haushaltsplanentwurf der Stadt Herne. Der Haushaltsplan ist das wesentliche Planungs- und Steuerungsinstrument der städtischen Haushaltswirtschaft. Er erfüllt damit drei Funktionen: Eine finanzwirtschaftliche Funktion, in dem er unter anderem alle voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen, alle entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen und alle notwendigen Verpflichtungsermächtigungen des jeweiligen Jahres auflistet, eine administrative Lenkungsfunktion, in dem er durch seine Vorgaben die Verwaltung in ihrem haushaltswirtschaftlichen Handeln verpflichtend bindet und eine wirtschafts- und sozialpolitische Programmfunktion, in dem er den politischen Willen und die politische Zielrichtung der Stadt in haushaltswirtschaftliches Handeln umsetzt.
Der Entwurf zum Haushaltsplan wird von der Verwaltung aufgestellt und im Anschluss daran von den bürgerschaftlichen Gremien der Stadt (Fachausschüsse, Bezirksvertretungen, Haupt- und Personalausschuss, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Immobilien) beraten und schließlich vom Rat der Stadt beschlossen. Er gliedert sich in die Haushaltssatzung, den Gesamtergebnisplan und den Gesamtfinanzplan, die Teilpläne der jeweiligen Produkte und Produktbereiche, den Bezirkshaushaltsplan sowie die Anlagen, deren bedeutsamste das Haushaltssicherungskonzept ist. Zusammenfassende Erläuterungen sind dem jeweiligen Vorbericht (Band 1) zu entnehmen.
Hier finden Sie den am 26. November 2024 vom Rat der Stadt beschlossenen Haushaltsplan 2025 (PDF, 5.939 KB) , den Bezirkshaushaltsplan 2025 (PDF, 2.367 KB) und die Anlagen zum Haushaltsplan 2025 (PDF, 3.326 KB) inklusive des Haushaltssicherungskonzepts.
Mit Verfügung vom 5. März 2025 hat die Kommunalaufsicht das Herner Haushaltssicherungskonzept genehmigt.
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