Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden am 13. September 2020 erstmals von den Bürgerinnen und Bürgern der Städte und Kreise im Ruhrgebiet in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
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Der Regionalverband Ruhr
Das Ruhrparlament
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