Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:
Homepage / Stadt und Leben / Informationen zum Coronavirus / Informationen für Einreisende und Reiserückkehrende

Informationen für Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten und Virusvarianten-Gebieten

Die Stadt Herne appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, auf Reisen im In- und ins Ausland möglichst zu verzichten.

Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten sind verpflichtet, die digitale www.einreiseanmeldung.de zu nutzen.

Seit dem 13. Mai 2021 sind neue Einreiseregelungen des Bundes in Kraft getreten, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen.

Die bundesweit geltenden Regeln stehen auf der Internetseite es Bundesministeriums für Gesundheit.
Dort finden Sie auch die entsprechenden Hinweise in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus den sogenannten „Virusvarianten-Gebieten“ und anderen ausländischen Risikogebieten sowie Informationen über die Quarantänezeit, Ausnahmen, Testnachweispflicht, Information für Geimpfte und Genesene und weiteren Aspekten.

Für die Rückreise nach Deutschland gelten besondere Regeln. Was gilt für Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiete? Wer muss in Quarantäne, wer muss getestet, geimpft oder genesen sein? Die wichtigsten Fragen und Antworten liefert die Bundesregierung hier im Überblick .

Besonderer Hinweis:
Was muss ich bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet beachten? Einreisende aus einem Virusvariantengebiet sind verpflichtend, sich nach der Einreise unverzüglich auf direktem Weg in die Haupt- oder Nebenwohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen gerechnet ab dem Tag ihrer Ausreise aus diesem Gebiet ständig dort abzusondern (Quarantäne). Sie müssen sich nach der Einreise schnellstmöglich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Zudem sind Sie verpflichtet, das bei Einreise mitzuführenden negativen Test-Nachweis dem Gesundheitsamt unverzüglich und unaufgefordert vorzulegen.
Nutzen Sie hierfür die Meldung beim Gesundheitsamt die Telefonnummer 0 23 23/ 16 16 55 und zur Übermittlung Ihres Testergebnisses die Mailadresse reiserueckkehrer@herne.de .

Eine Liste der aktuellen Risikogebiete und Virusvarianten-Gebiete finden Sie auf der Seite des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de

Aktuelle Informationen des Auswärtigen Amtes:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762