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Vorbeugende Verfügungen und Vollmachten

Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen.

Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
Der nächste Verwandte oder der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden.
Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen.
So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.
Der Notar oder der Rechtsanwalt bereitet für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor.
So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.


Auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums finden Sie Informationen zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht . Auf den Internetseiten des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie Informationen zur Betreuungsverfügung .

Nähere Auskünfte über die genannten Vollmachten und Verfügungen erhalten Sie auch beim Fachbereich Kinder-Jugend-Familie – Abteilung Betreuungsstelle für Erwachsene – der Stadt Herne.

Stadt Herne – Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Betreuungsstelle für Erwachsene
Rathausstraße 6
44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 46 71
E-Mail: ferdinand.schoen@herne.de

2019-01-03