Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen.
Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Dinge (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist.
Auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums finden Sie Informationen zur
Patientenverfügung
und zur
Vorsorgevollmacht
. Auf den Internetseiten des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen finden Sie Informationen zur
Betreuungsverfügung
.
Nähere Auskünfte über die genannten Vollmachten und Verfügungen erhalten Sie auch beim Fachbereich Kinder-Jugend-Familie – Abteilung Betreuungsstelle für Erwachsene – der Stadt Herne.
Stadt Herne – Fachbereich Kinder-Jugend-Familie
Betreuungsstelle für Erwachsene
Rathausstraße 6
44649 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 46 71
E-Mail: ferdinand.schoen@herne.de