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Nutzung des Stadtarchivs

Wir freuen uns, wenn Sie uns besuchen wollen. Eine Anmeldung im Stadtarchiv ist nicht erforderlich. Bei größeren Projekten ist es aber erfahrungsgemäß sinnvoll, wenn Sie einen Beratungstermin vereinbaren. Zu Beginn Ihres Besuches füllen Sie einen Nutzungsantrag aus, aus dem Angaben zu Ihrer Person und zum Grund Ihres Besuches hervorgehen. Hilfreich ist es, wenn Sie sich vorbereiten. Je präziser das Thema und die damit verbundenen Fragen durchdacht sind, desto leichter können wir Sie mit Informationen und Dokumenten versorgen. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung eventuelle Schwierigkeiten beim Lesen älterer Schriften in Urkunden und Archivalien. Wenn es uns möglich ist, sind wir grundsätzlich bereit, Ihnen beim Entziffern alter Schriftstücke zu helfen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Archivgut Rat und Verwaltung der Stadt Herne unterliegt einer Schutzfrist von 30 Jahren, personenbezogene Akten sind in der Regel erst 10 Jahre nach Tod der Betroffenen für die Allgemeinheit zugänglich.

Sollten Sie bereits wissen, welche Archivalien Sie einsehen möchten, können Sie diese telefonisch bestellen. Bei Ihrem Besuch legen wir Ihnen dann die gewünschten Unterlagen bereit. Beachten Sie bitte, dass Archivalien nur im Lesesaal des Stadtarchivs (Raum 120) benutzt werden dürfen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Ausleihe in ein anderes Archiv möglich. Alle Bücher der Archivbibliothek können von Ihnen ebenfalls im Lesesaal eingesehen werden. Eine Ausleihe ist nichtmöglich. Soweit es der Erhaltungszustand zulässt, können Kopien von Archivalien und Büchern der Bibliothek gefertigt werden. Für diese Arbeiten müssen wir allerdings Gebühren erheben.

Haben Sie die Öffnungszeiten notiert? Papier, Stift, Lupe etc. eingesteckt? Prima. Also, bis dann!

2017-04-18