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Pfandpflicht

Die Pfandpflicht im Allgemeinen resultiert aus den Vorgaben des § 31 Verpackungsgesetz (VerpackG). Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 ist die erste Stufe der sogenannten "erweiterten Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen" in Kraft getreten. Bestimmte Einweggetränkeverpackungen, die bisher der Systembeteiligungspflicht unterlagen, sind nun pfandpflichtig. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Fachinformation erweiterte Pfandpflicht ab Januar 2022

DPG Deutsche Pfandsystem GmbH

Übersicht pfandpflichtige Getränkeverpackungen (PDF, 69 KB)

Philipp Große-Venhaus
Telefon: 0 23 23 / 16 - 28 86
E-Mail: abfallwirtschaft@herne.de

Danny Rösner
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 13
E-Mail: abfallwirtschaft@herne.de

Stadt Herne
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Langekampstraße 36
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Service-Hotline: 0 23 23 / 16 - 16 18
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2023-04-05