Mit dem Inkrafttreten der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Oktober 2007 wird der Energieausweis jetzt auch für bestehende Gebäude oder Wohnungen zur Pflicht. Er bietet nicht nur Vorteile für Mieter und Käufer, sondern zeigt auch dem Eigentümer Möglichkeiten zur Energieeinsparung auf.
Für Neubauten ist der Energieausweis schon seit 2002 verpflichtend. Für bestehende Gebäude oder Wohnungen wird der Energieausweis schrittweise ab dem 1. Juli 2008 zur Pflicht, aber erst dann, wenn sie neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden. Wird ein Gebäude beziehungsweise eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Pflicht, einen Energieausweis auszustellen.
Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
Wer eine Wohnung beziehungsweise ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche, zum Beispiel auf Durchführung einer Modernisierung, lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.
Eine Liste von qualifizierten Handwerken, die einen Gebäudeenergieausweis ausstellen dürfen, erhalten Sie bei der
Kreishandwerkerschaft Herne
, Telefon 0 23 23 / 9 54 10.
Darüber hinaus können Sie einen Energieausweis (Verbrauchsausweis) auch bei den Stadtwerken Herne erhalten. Nähere Informationen finden Sie auf der Hompage unter
www.stadtwerke-herne.de
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Ferner empfielt sich eine Energieberatung bei der
Verbraucherzentrale, Beratungsstelle Herne,
Freiligrathstraße 12, Telefon 0 23 23 / 4 47 46, E-Mail
herne@vz-nrw.de
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