Der neue Luftreinhalteplan Ruhrgebiet ist am 15. Oktober 2011 in Kraft getreten. Als wesentliche Maßnahme enthält der Luftreinhalteplan die Festlegung einer zusammenhängenden, großräumigen Umweltzone Ruhrgebiet . Die zusammenhängende Umweltzone Ruhrgebiet tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Dabei wird das gesamte Stadtgebiet von Herne als Umweltzone ausgewiesen.
Wie für die Umweltzone Ruhrgebiet gelten für die Umweltzone Herne folgende Verkehrsverbote:
Von den Fahrverboten in den Umweltzonen bestehen gewisse Ausnahmeregelungen. Privatpersonen und Gewerbebetriebe haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für ihr Fahrzeug zu beantragen. Die Ausnahmen werden auf schriftlichen Antrag von der Straßenverkehrsbehörde erteilt.
Von den Fahrverboten in der Umweltzone Ruhrgebiet bestehen verschiedene Ausnahmeregelungen:
Ohne Antrag und ohne gesonderte Ausnahmegenehmigung gelten für folgende Kraftfahrzeuge / Sachverhalte die nachfolgenden Befreiungen von den Verkehrsverboten in den Umweltzonen des Luftreinhalteplanes Ruhrgebiet:
Für Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauffahrt auf Antrag auf Befreiungen von den Verkehrsverboten in Umweltzonen erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Allgemeine Voraussetzungen
Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan Ausnahmeregelungen vor
Beate Mittermeier-Eising
Telefon: 0 23 23 / 16 - 20 74
E-Mail: beate.mittermeier-eising@herne.de
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Südstraße 8-10
44625 Herne
E-Mail: ordnungsamt@herne.de