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Homepage / Stadt und Leben / Umwelt / Jagd und Fisch / Fischereiangelegenheiten

Fischereiangelegenheiten

Fischereischein

Einen "Angelschein", von dem der Volksmund gern spricht, gibt es gar nicht.

Wenn Sie in Deutschland angeln wollen, brauchen Sie

  • Fischerprüfung
  • Fischereischein
  • Fischereierlaubnisschein
Faustregel dabei ist:
  • ohne Fischerprüfung kein Fischereischein,
  • ohne Fischereischein kein Fischereierlaubnisschein,
  • ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln

Sportfischerprüfung

Die Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün, als untere Fischereibehörde führt am

  • Montag, 4. Dezember 2023,
  • Dienstag, 5. Dezember 2023 und
  • Mittwoch, 6. Dezember 2023

eine Sportfischerprüfung durch.

Beginn der Prüfung ist jeweils ab 8 Uhr oder ab 14 Uhr in Herne.

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung werden von den ortsansässigen Vereinen der Freizeitfischerei durchgeführt.

Prüfungsteilnehmer*innen, die keinen ortsansässigen Vorbereitungskurs besucht haben, können ihren Antrag (PDF, 153 KB) mit Nachweis der eingezahlten Prüfungsgebühr in Höhe von 50 Euro auf dem Postweg an die untere Fischereibehörde, Postfach 101820, 44621 Herne, beziehungsweise per E-Mail an die Mailadresse fb-stadtgruen@herne.de senden. Auch besteht die Möglichkeit diesen in den Hausbriefkasten des Fachbereichs Stadtgrün, Meesmannstraße 9, 44625 Herne einzuwerfen.

Bitte überweisen Sie die Prüfungsgebühr auf das Konto der Stadt Herne unter Angabe des Verwendungszwecks VG 51057 000 000 0 3450 Fischerprüfung.

Bankverbindung
Herner Sparkasse
IBAN DE69432500300001000223
BIC WELADED1HRN

Anmeldeschluss ist Freitag, der 3. November 2023.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass später eingehende oder auch unvollständige Anträge (diese beinhalten das Anmeldeformular (PDF, 153 KB) und den Nachweis über die gezahlte Prüfungsgebühr) nicht berücksichtigt werden können.

Ausstellung / Verlängerung von Fischereischeinen für das nächste Jahr

Die untere Fischereibehörde weist darauf hin, dass Fischereischeine deren Gültigkeit zum Jahresende ausläuft, erst ab dem 1. Dezember verlängert werden können. Auch Neuausstellungen können erst ab diesem Termin erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Anträge erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden können.

Antrag Fischereischein (PDF, 186 KB)

Bitte nutzen Sie auch unser Bürger-Service-Portal "Online-Dienstleistungen" . Für die Nutzung müssen Sie sich einmalig beim Service-Konto.NRW registrieren.

Fischereischeine erhalten Sie ausschließlich beim Fachbereich Stadtgrün. Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin, siehe Kontakt Fachbereich Stadtgrün.

Fischereischeine sind gebührenpflichtig. Die Kosten belaufen sich auf

  • für 1-Jahres-Fischereischein 16 Euro (8 Euro Gebühr / 8 Euro Fischereiabgabe)
  • für 5-Jahres-Fischereischein 48 Euro (24 Euro Gebühr / 24 Euro Fischereiabgabe)
ec-Kartenzahlung wird bevorzugt.
Den für das Angeln erforderlichen Fischereierlaubnisschein erhalten Sie bei den örtlichen Vereinen.

Adressen der in Herne ansässigen Fischereivereine
Verein Ansprechperson Telefon Postleitzahl Ort Straße
Angelsportverein Blitzkuhle Wanne-Eickel e.V. Udo Paschke 0 16 35 96 01 23 44652 Herne Eintrachtstraße 14
Angelsportclub Haranni e.V. Gerd Chucholleck 02 34 / 6 23 46 71 44805 Bochum Ecksee 59
Sportfischereiverein Herne 1902 e.V. Jürgen Volkmann 0 23 23 /
8 01 54
44628 Herne Roonstraße 57 a
Angelfreunde Wanne e.V. Waldemar Lorek - 44789 Bochum Friederikastraße 168
Angelsportverein FiscH HER Maik Langer - 44623 Herne Viktor-Reuter-Straße 64
Sportanglergemeinschaft Herne Erhard Guder 0 23 23 /
67 64
44627 Herne Auf dem Rohde 24
Angelsportverein Hecht-froh Wanne-Eickel e.V. Sebastian Grapntin 01 52 /
54 19 43 35
44649 Herne Lortzingstraße 2

Ausnahme zum Ablegen der Prüfung bei einer anderen unteren Fischereibehörde in Nordrhein-Westfalen

Sie haben die Möglichkeit einen formlosen begründeten Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung bei einer anderen unteren Fischereibehörde in Nordrhein-Westfalen zu stellen.

Informationen zu Terminen anderer Fischereibehörden erhalten Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Städte und Gemeinden.

Diese Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig und kostet 15 Euro. Die Gebühr zahlen Sie bitte nach Aufforderung auf das folgende Konto ein.

Begünstigter: Stadt Herne
IBAN: DE69 4325 0030 0001 0002 23
BIC: WELADED1HRN
Institutsname: Herner Sparkasse
Betrag: 15 Euro
Vertragsgegenstand: 51057 000 000 0 3450 Ausnahme Fischerprüfung (Bitte als Verwendungszweck angeben)

Den Überweisungsträger (Nachweis über die eingezahlte Gebühr) fügen Sie bitte Ihrem Antrag bei.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung.

  1. Per Post an den Fachbereich Stadtgrün, Meesmannstraße 9, 44625 Herne oder
  2. Einwurf in den Hausbriefkasten

Bei Rückfragen stehe wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sabine Pieper
Zimmer 2.02
Telefon: 0 23 23 / 16 - 42 20
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: sabine.pieper@herne.de

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Meesmannstraße 9
44625 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de

2023-08-21