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Jagdangelegenheiten

Afrikanische Schweinepest in Nordrhein-Westfalen angekommen

Verhaltensregeln können Sie in der von der unteren Jagdbehörde erlassenen Allgemeinverfügung (PDF, 94 KB) nachlesen.
Informationstext für die Jäger und Jägerinnen (PDF, 86 KB)

Bild Adobe Stock

Verlängerung von Jagdscheinen zum 1. April 2026

Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" könnte es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -verlängerung kommen.

Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.

Die Anträge zur Verlängerung eines Jagdscheins, der zum 31. März 2026 abläuft, sind daher frühzeitig, das heißt bereits ab Januar 2026 zu stellen.

Die Antragstellung ist auch möglich, wenn dem Antragsteller der Nachweis der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 4 BJagdG noch nicht vorliegt (Bitte nehmen Sie Abstand davon alte Policen mitzuschicken).

Dieser muss dann nachträglich zur Erteilung (zum Beispiel Abholung oder Versand auf dem Postweg) des Jagdscheins vorgelegt werden.

Der noch gültige Jagdschein ist ebenfalls nicht beizufügen.

Bitte nehmen Sie von telefonischen Rückfragen Abstand. Sie werden per E-Mail oder per Post über die weitere Vorgehensweise informiert.

Zum Antragsformular (PDF, 188 KB)

Bitte nutzen Sie auch unser Bürger-Service-Portal "Online-Dienstleistungen" . Für die Nutzung müssen Sie sich einmalig bei BundID registrieren.

Anträge können per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg (Adresse beziehungsweise Faxnummer siehe weiter unten stehend) zugesandt werden. Es besteht auch die Möglichkeit des Einwurfs in den Hausbriefkasten des Fachbereichs Stadtgrün, Meesmannstraße 9, 44625 Herne.

Fachbereich Stadtgrün
Meesmannstraße 9
44625 Herne
Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de

Jägerprüfung

Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines und somit zur Jagdausübung ist das Bestehen der Jägerprüfung. Diese Prüfung wird einmal jährlich vom Prüfungsausschuss der unteren Jagdbehörde Herne durchgeführt.

Amtliche Bekanntmachung Jägerprüfung

Nach den Bestimmungen der zum Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen erlassenen Durchführungsverordnung vom 31. März 2010 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen (GV NRW) Seite 238), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. April 2014 (GV NRW 2014 Seite 254) findet für das Stadtgebiet Herne die Jägerprüfung 2026 vor dem Prüfungsausschuss der unteren Jagdbehörde statt.

Die Termine werden wie folgt festgelegt:

  1. schriftlicher Teil: Montag, 20. April 2026, 15 Uhr in Herne
  2. jagdliches Schießen: Mittwoch, 22. April 2026 in Bochum
  3. mündlich-praktischer Teil: Donnerstag, 23. April 2026 in Herne

Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate (19. Februar 2026) vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der Stadt Herne, Fachbereich Stadtgrün, als untere Jagdbehörde, Meesmannstraße 9, 44625 Herne, einzureichen. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 265 Euro und die Verwaltungsgebühr in Höhe von 35 Euro (insgesamt 300 Euro) sind auf das Konto der Stadt Herne bei der Herner Sparkasse, IBAN: DE69432500300001000223, BIC: WELADED1HRN, unter Angabe der Vertragsgegenstandnummer 51057 0000000 3450 – Jägerprüfung einzuzahlen.

Dem Antrag sind beizufügen:

  1. ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr;
  2. ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein;
  3. ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004;
  4. ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf.

Herne, den 8. Januar 2026
Stadt Herne
Der Oberbürgermeister
- untere Jagdbehörde –
In Vertretung
Thabe
Stadtrat

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, dem jagdlichen Schießen und einem mündlich-praktischen Teil. In dieser Prüfung hat der Bewerber unter anderem ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, der Wildschadensverhütung, Beurteilung der gesundheitlichen unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, Waffenrecht und -technik, Jagd- und Tierschutz sowie Landschaftspflegerecht nachzuweisen.

Zulassungsvoraussetzung ist, dass der Bewerber das 15. Lebensjahr vollendet hat und die erforderliche Zuverlässigkeit und die körperliche Eignung besitzt. Desweiteren muss der gewöhnliche Aufenthaltsort Herne sein.

Anträge zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen:

  1. Ein Nachweis über die Einzahlung der Prüfungs- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 300 Euro.
  2. Ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
  3. Ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853 / 2004.
  4. Ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als 6 Monate sein darf.

Falls Sie einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung besuchen, können Sie sich über diesen bei der unteren Jagdbehörde anmelden. Einen solchen führt die Kreisjägerschaft Emschergau e.V. durch.

Anmeldungen dazu bitte direkt an die Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft Emschergau e.V., Herrn Dieter Bökelmann, Claudiusstraße 36 a, 44649 Herne, Telefon 0 23 25 / 7 27 48 oder per E-Mail dieter.boekelmann@arcor.de .

Jagdscheinausstellung beziehungsweise Verlängerung

Für die Neuausstellung beziehungsweise die Verlängerung eines Jagdscheines ist vorab bei der Unteren Jagdbehörde ein Antrag zu stellen (Bearbeitungszeit circa 4 Wochen). Nach erfolgreicher Zuverlässigkeitsprüfung erhalten Sie eine Nachricht über die weitere Vorgehensweise.

Gebühren für Erteilung / Verlängerung von Jagdscheinen
Zeitraum Gebühr (Euro)
1 Jahr 45
2 Jahre 60
3 Jahre 75
Tagesjagdschein 20
Jagdscheindoppel 35
Gebühren für Erteilung / Verlängerung von Jugendjagdscheinen
Zeitraum Gebühr (Euro)
1 Jahr 25
2 Jahre 35
3 Jahre 40
Tagesjagdschein 20
Jagdscheindoppel 35
Gebühren für Erteilung / Verlängerung von Falknerscheinen
Zeitraum Gebühr (Euro)
1 Jahr 25
2 Jahre 35
3 Jahre 40
Tagesfalknerschein 15
Falknerscheindoppel 35

Jagdbezirke

Hier finden Sie eine Übersicht der gemeinschaftlichen Jagdbezirke in Herne.

Marion Kandil
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: marion.kandil@herne.de

Kerstin Hasse
Telefon: 0 23 23 / 16 - 42 20
E-Mail: kerstin.hasse@herne.de

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Meesmannstraße 9
44625 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de

2026-01-13