Der Fachbereich Stadtgrün, Untere Jagdbehörde weist darauf hin, dass die entsprechenden Anträge auf Verlängerung von Jagdscheinen bereits ab dem 3. Januar 2022 eingereicht werden können.
Durch eine frühzeitige Antragstellung kann ein Beitrag dazu geleistet werden, dass die Bearbeitung zum erforderlichen Zeitpunkt abgeschlossen und der Jagdschein zum 1. April des entsprechenden Jahres verlängert ist. Insbesondere durch die Beteiligungserfordernisse anderer Behörden kann es zu längeren Laufzeiten im Entscheidungsprozess kommen, die in den gesetzlichen Vorgaben des Jagd- und Waffenrechts begründet sind.
Zum Antragsformular (PDF, 184 KB)
Anträge können per E-Mail, per Telefax oder auf dem Postweg (Adresse beziehungsweise Faxnummer siehe weiter unten stehend) zugesandt werden. Es besteht auch die Möglichkeit des Einwurfs in den Hausbriefkasten des Fachbereichs Stadtgrün, Meesmannstraße 9, 44625 Herne.
Fachbereich Stadtgrün
Meesmannstraße 9
44625 Herne
Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail:
fb-stadtgruen@herne.de
Amtliche Bekanntmachung zur Jägerprüfung
Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheines und somit zur Jagdausübung ist das Bestehen der Jägerprüfung. Diese Prüfung wird einmal jährlich vom Prüfungsausschuss der unteren Jagdbehörde Herne durchgeführt.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, dem jagdlichen Schießen und einem mündlich-praktischen Teil. In dieser Prüfung hat der Bewerber unter anderem ausreichende Kenntnisse der Tierarten, der Wildbiologie, der Wildhege, der Wildschadensverhütung, Beurteilung der gesundheitlichen unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, Waffenrecht und -technik, Jagd- und Tierschutz sowie Landschaftspflegerecht nachzuweisen.
Zulassungsvoraussetzung ist, dass der Bewerber das 15. Lebensjahr vollendet hat und die erforderliche Zuverlässigkeit und die körperliche Eignung besitzt. Desweiteren muss der gewöhnliche Aufenthaltsort Herne sein.
Anträge zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen:
Falls Sie einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung besuchen, können Sie sich über diesen bei der unteren Jagdbehörde anmelden. Einen solchen führt die Kreisjägerschaft Emschergau e.V. durch.
Anmeldungen dazu bitte direkt an die Geschäftsstelle der Kreisjägerschaft Emschergau e.V., Herrn Dieter Bökelmann, Claudiusstraße 36 a, 44649 Herne, Telefon 0 23 25 / 7 27 48 oder per E-Mail dieter.boekelmann@arcor.de .
Für die Neuausstellung beziehungsweise die Verlängerung eines Jagdscheines ist vorab bei der Unteren Jagdbehörde ein Antrag zu stellen (Bearbeitungszeit circa 4 Wochen). Nach erfolgreicher Zuverlässigkeitsprüfung sind für die Neuausstellung eines Jagdscheines mitzubringen:
Zeitraum | Gebühr (Euro) |
---|---|
1 Jahr | 35 |
2 Jahre | 50 |
3 Jahre | 65 |
Tagesjagdschein | 15 |
Jagdscheindoppel | 30 |
Zeitraum | Gebühr (Euro) |
---|---|
1 Jahr | 20 |
2 Jahre | 30 |
3 Jahre | 35 |
Tagesjagdschein | 15 |
Jagdscheindoppel | 30 |
Zeitraum | Gebühr (Euro) |
---|---|
1 Jahr | 20 |
2 Jahre | 30 |
3 Jahre | 35 |
Tagesfalknerschein | 15 |
Falknerscheindoppel | 30 |
Hier finden Sie eine Übersicht der gemeinschaftlichen Jagdbezirke in Herne.
Marion Kandil
Telefon: 0 23 23 / 16 - 27 63
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: marion.kandil@herne.de
Sabine Pieper
Zimmer 2.02
Telefon: 0 23 23 / 16 - 42 20
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: sabine.pieper@herne.de
Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Meesmannstraße 9
44625 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de