Der aktuelle Landschaftsplan der Stadt Herne ist über 35 Jahre alt (Rechtskraft 1. November 1989), die Fortschreibung erfolgte bisher in Einzeländerungsverfahren für Teilflächen. Dieses Planwerk kann aktuelle Themen wie Klimaanpassung, Artenschutz und Biodiversität nicht mehr ausreichend abbilden. Die Anforderungen an eine zeitgemäße Naturschutz- und Freiraumplanung bedingen daher eine komplette Neuaufstellung des Landschaftsplanes.
Die Neuaufstellung von Landschaftsplänen ist durch das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen geregelt.
Der Rat der Stadt Herne hat am 10. Dezember 2024 die Neuaufstellung des Landschaftsplans Herne beschlossen. Teil des Beschlusses war der Entwurf des zukünftigen Geltungsbereichs. Dieser wurde am 24. Januar 2025 im Amtsblatt der Stadt Herne veröffentlicht (§ 14 Absatz 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)).
Die Stadt Herne hat sich entschlossen bereits vor der verpflichtenden „frühzeitigen Beteiligung“ im Sinne des Gesetzes (§ 16 LNatSchG) alle Herner Bürgerinnen und Bürger frühestmöglich in den Planungsprozess einzubinden. Hierfür wurden Informationsveranstaltungen und Bürgerworkshops zur Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung angeboten. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Bürgerdialog der Stadt Herne" gab es am 9. Januar 2025 im Stadt Forum bereits als Auftakt eine Informationsveranstaltung für alle Interessierten, es folgten Bürgerworkshops in den Stadtbezirken am 18. Juni sowie am 2., 3. und 7. Juli 2025.
Der geplante neue Geltungsbereich kann in einer Entwurfskarte (PDF, 77.145 KB) eingesehen werden. Die Karte enthält zur besseren Orientierung alle aktuell in Herne bestehenden Schutzgebietsausweisungen wie zum Beispiel Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete.
Der Übersichtlichkeit halber wurden zusätzlich für jeden der vier Stadtbezirke Wanne (PDF, 27.852 KB) , Eickel (PDF, 27.451 KB) , Herne-Mitte (PDF, 28.400 KB) und Sodingen (PDF, 26.068 KB) Einzelkarten mit demselben Inhalt erstellt.
Zurzeit wird eine erste Entwurfsfassung, bestehend aus Festsetzungs- und Entwicklungskarte sowie dem dazugehörigen Textteil, erarbeitet.
Der nächste Schritt sieht die frühzeitige Beteiligung aller Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerinnen und Bürger vor (§ 15 und § 16 LNatSchG).
Nach Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen wird die Entwurfsfassung anschließend überarbeitet.
Der Entwurf wird daraufhin öffentlich ausgelegt. Die Auslegung gibt wiederholt Allen die Möglichkeit sich zum Planungsvorhaben zu äußern Sollten sich im Rahmen der öffentlichen Auslegungen signifikante, die Grundzüge der Planung betreffende Änderungen des Entwurfs ergeben wird die überarbeitete Fassung erneut ausgelegt (§ 17 LNatSchG).
Wurden alle Anregungen und Bedenken eingearbeitet kann der Landschaftsplan der höheren Naturschutzbehörde angezeigt werden. Werden dort keine Einwände geltend gemacht, tritt der neue Landschaftsplan der Stadt Herne in Kraft (§ 18 und § 19 LNatSchG).
Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Untere Naturschutzbehörde
Meesmannstraße 9
44625 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 67
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail:
unb@herne.de
oder
fb-stadtgruen@herne.de
Der Landschaftsplanentwurf in seiner aktuellen Fassung kann zusätzlich zum Onlineauftritt im Fachbereich Stadtgrün der Stadt Herne, Zentraler Betriebshof (Meesmannstraße 9, 44625 Herne) während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Um einen unkomplizierten Informationsaustausch mit Ihnen zu ermöglichen sende Sie uns gerne Ihre Vorschläge und Anmerkungen zur Planung unter dem Stichwort „Neuaufstellung Landschaftsplan“ an unb@herne.de .