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Landschaftsplanung

Feld mit Kornblumen an der Gerther Straße

Mit rund 157.00 Einwohnern und einer Größe von 51 Quadratkilometern gehört Herne zu den kleineren Großstädten Nordrhein-Westfalens, ist jedoch gleichzeitig die Stadt mit der viertgrößten Bevölkerungsdichte in ganz Deutschland.

Ein großer Teil des Stadtgebiets ist bebaut, dem Schutz der übrigen Landschaft kommt daher eine besondere Bedeutung zu.

Durch zahlreiche Maßnahmen wird Schutz, Pflege und Entwicklung der Natur und Landschaft sichergestellt:

  • Die Ausweisung von Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten und deren Festsetzungen sichern schutzwürdige Gebiete und entwickeln diese durch geeignete Naturschutzmaßnahmen
  • Mit Hilfe intensiver Unterstützung und gemeinsamen Beratungen mit den Naturschutzverbänden, dem Naturschutzbeirat und der Naturschutzwacht werden Entwicklungsziele und Konzepte, die mittel- und langfristig eine ökologische Aufwertung der Freiraumressourcen im Herner Stadtgebiet ermöglichen sollen, erarbeitet.
  • Die Stadt setzt sich für eine umweltverträgliche Erholungsnutzung ein, damit die Interessen verschiedener Bevölkerungsgruppen ausreichende Berücksichtigung finden (zum Beispiel Reitwegeregelung).
  • Bei freiwilligen Naturschutzmaßnahmen steht die Untere Naturschutzbehörde beratend zur Verfügung.
  • Die Stadt achtet und überwacht die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen auf Grundlage nationaler und internationaler Verpflichtungen zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Arten

Der Landschaftsplan

Die Landschaftsplanung ist in Nordrhein-Westfalen das zentrale Planungsinstrument für Naturschutz und Landschaftspflege. Der Landschaftsplan der Stadt Herne ist seit dem 2. November 1989 in Kraft und umfasst knapp 30 Prozent des Herner Stadtgebietes.

Flächen im Landschaftsplan

Er legt die Ziele für die Entwicklung von Natur und Landschaft im baulichen Außenbereich und die sich daraus ergebenden Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege fest. Besonders zu schützende Teile von Natur und Landschaft sind durch die Festsetzung als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet mit entsprechenden Geboten und Verboten, gesichert. Zusätzlich gibt es noch geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler.

Die zeichnerischen Festlegungen können im Geoportal der Stadt Herne eingesehen werden, hier geht es zu den textlichen Festlegungen (PDF, 613 KB) .

Der Landschaftsplan ist kein statisches Instrument, sondern ist den Rahmenbedingungen (Weiterentwicklung der Vegetation, Anpassung an andere Planungsvorhaben und ähnlichem) anzupassen.

Daher wurden bereits 29 Änderungen der flächigen Festsetzungen und Darstellungen (Ausweisung neuer Schutzgebiete, Erweiterung vorhandener Schutzgebiete, Pflege- und Entwicklungspläne, …) begonnen und größtenteils abgeschlossen. Im Jahr 2023 wurde vom Rat der Stadt Herne eine komplette Neuaufstellung des Landschaftsplans beschlossen, sodass das neue Planwerk aktuelle Themen wie den Klimawandel ausreichend berücksichtigen kann.

Neuaufstellung des Landschaftsplans

Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Untere Naturschutzbehörde

Meesmannstraße 9
44625 Herne

Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 67
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: unb@herne.de oder fb-stadtgruen@herne.de

2026-01-22