Das Bild der Stadt Herne wird im öffentlichen Bereich geprägt durch circa 30.000 Bäume; davon stehen etwa 12.500 Bäume an Straßen.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie Informationen zu den Baumarten an den Straßen in Herne. Weiterhin werden ausgewählte Baumbestände vorgestellt und Ansprechpartner im Fachbereich Stadtgrün genannt.
Zum Schutze des Baumbestandes hat die Stadt Herne eine Baumschutzsatzung erlassen.
Unter Schutz stehen alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und innerhalb des Geltungsbereiches der Bebauungspläne mit einem Stammumfang von 80 cm und mehr, gemessen in einem Meter Höhe. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge 80 Zentimeter beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 50 Zentimetern aufweist.
Nicht unter diese Satzung fallen Obstbäume mit Ausnahme von Walnussbäumen, Esskastanien und Birnbäume.
Ebenso gilt diese Satzung nicht für kleingärtnerisch genutzte Parzellen innerhalb von Dauerkleingartenanlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes.
Eine Befreiung von den Bestimmungen der Baumschutzsatzung kann der Fachbereich Stadtgrün in begründeten Fällen erteilen ( Antrag auf Fällgenehmigung ). Anträge können beim Fachbereich Stadtgrün schriftlich gestellt werden.
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Unerlaubte Eingriffe in den geschützten Baumbestand sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Um der Verkehrssicherungspflicht zu entsprechen werden sämtliche Bäume in öffentlichen Park- und Grünanlagen, auf Spielplätzen, im Bereich öffentlicher Straßen, Wege und Plätze und auf Friedhöfen durch fachkundiges Personal kontrolliert beziehungsweise auf ihren Gesundheitszustand untersucht. Der Fachbereich Stadtgrün leitet aus diesen Kontrollen alle notwendigen Baumpflegemaßnahmen ab.
Es werden alle Bäume so überwacht, dass Bäume, die wegen ihres Zustandes die öffentliche Sicherheit gefährden - sogenannte Gefahrenbäume -, rechtzeitig erkannt und bestehende Schäden beseitigt werden.
Die Entfernung von Gefahrenbäumen ist nie im Voraus zu planen, da sich der Handlungsbedarf aus der gesetzlich vorgeschriebenen Baumkontrolle ergibt. Dies gilt ebenso für Feststellungen im Rahmen von Baumgutachten.
Mechthild Donné
Telefon: 0 23 23 / 16 - 42 21
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: mechthild.donne@herne.de
Gudrun Kindl-Olbrisch
Telefon: 0 23 23 / 16 - 42 78
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: gudrun.kindl-olbrisch@herne.de
Olaf Rauscher
Zimmer 205
Telefon: 0 23 23 / 16 - 42 02
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail: olaf.rauscher@herne.de
Stadt Herne
Fachbereich Stadtgrün
Meesmannstraße 9
44625 Herne
E-Mail: fb-stadtgruen@herne.de
Bäume im Wald werden grundsätzlich nicht von Baumschutzsatzungen erfasst, da die jeweiligen Landesforstgesetze bereits gesetzliche Vorschriften sind und damit einen ausreichenden Schutz gewährleisten.
Im Gegensatz zu den nicht kalkulierbaren Gefahrenbäumen handelt es sich bei Baumfällungen im Wald teilweise um planbare Forstmaßnahmen im Rahmen der Waldbewirtschaftung. Grundlage hierfür ist der gültige vom Regionalforstamt Ruhrgebiet entwickelte und vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossene Forstbetriebsplan mit jährlich aufzustellenden Wirtschafts- und Hauungsplänen.
Siehe Wald
Der Baumschutz im sogenannten Außenbereich (Bereich des Landschaftsplanes und Landschaftsschutzgebiete) wird als ordnungsbehördliche Aufgabe vom Fachbereich Stadtgrün (Untere Naturschutzbehörde) vertreten.