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Autowaschen

In Herne gilt folgende Regelung für das Autowaschen außerhalb von Waschanlagen:

Jeder darf Oberwäschen (aber keine Motor- und Unterbodenwäsche!) an Privatfahrzeugen auf versiegelten Flächen, die an die städtische Kanalisation für Schmutzwasser angeschlossen sind, durchführen. Das anfallende Abwasser wird zu einer Kläranlage geleitet und dort gereinigt.
Flächen, die nicht an die städtische Kanalisation angeschlossen sind, leiten ihr anfallendes Oberflächenwasser in ein Gewässer beziehungsweise ins Grundwasser - hier ist das Autowaschen verboten. Auch die Autowäsche auf nicht versiegelten Flächen (zum Beispiel Rasen- oder Schotterflächen) ist verboten.

Folgende Straßen sind zumindest teilweise nicht an die städtische Kanalisation angeschlossen:

  • Alleestraße
  • Am Westhafen
  • Bahnhofstraße
  • Behrensstraße
  • Berliner Straße
  • Dorstener Straße
  • Hauptstraße
  • Heinz-Rühmann-Platz
  • Horsthauser Straße
  • Katharinastraße
  • Koniner Straße
  • Kray
  • Kurhausstraße
  • Lindenallee
  • Mont-Cenis-Straße
  • Resser Straße
  • Schlachthofstraße
  • Schloßstraße
  • Sodinger Straße
  • Stöckstraße
  • Von-der-Heydt-Straße
  • Wakefieldstraße
  • Westring

Karten, denen Sie entnehmen können, welche Abschnitte der genannten Straßen nicht an die städtische Kanalisation angeschlossen sind, befinden sich in Vorbereitung und werden in naher Zukunft hier bereitgestellt.

Das beim Autowaschen anfallende Waschwasser darf aber auf keinen Fall direkt im Boden versickern und so das Grundwasser verunreinigen!

Diplom-Ingenieur Georg Klee
Telefon: 0 23 23 / 16 - 28 78
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 21
E-Mail: georg.klee@herne.de

Stadt Herne
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
Langekampstraße 36
44652 Herne
Service-Hotline: 0 23 23 / 16 - 16 18
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 53
E-Mail: fb-umweltundstadtplanung@herne.de

2017-12-14