In Herne gilt folgende Regelung für das Autowaschen außerhalb von Waschanlagen:
Jeder darf Oberwäschen (aber keine Motor- und Unterbodenwäsche!) an Privatfahrzeugen auf versiegelten Flächen, die an die städtische Kanalisation für Schmutzwasser angeschlossen sind, durchführen. Das anfallende Abwasser wird zu einer Kläranlage geleitet und dort gereinigt.
Christina Kazmierczak
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Stadt Herne
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
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44652 Herne
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