Recyclingbaustoffe sind gebrauchte Altbaustoffe, die vorrangig als Bauschutt aus dem Hoch- und Straßenbau anfallen und für einen neuen Verwendungszweck wieder aufbereitet worden sind.
Industrielle Nebenprodukte fallen hauptsächlich bei Verhüttungsprozessen (Hochofenschlacke, Stahlwerksschlacke), bei Verbrennungsprozessen (Steinkohlenflugasche, Schmelzkammergranulat, Hausmüllverbrennungsasche) und im Bergbau (Nebengestein der Steinkohle) an.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gibt der Verwertung von Abfällen den Vorrang vor deren Beseitigung (Deponierung). Dieses Gebot gilt auch für industrielle Nebenprodukte.
In Nordrhein-Westfalen werden mit Runderlassen des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) und des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (MWME) vom 9. Oktober 2001 die Rahmenbedingungen für die Verwendung von Recycling-Baustoffen und industriellen Nebenprodukten im Straßen- und Erdbau festgelegt.
Die Regelungen dienen insbesondere dem Schutz des Grundwassers vor nachteiligen Auswirkungen.
Für die öffentlich-rechtlichen Träger der Baulast (Straßenbauverwaltungen, Kreise, Städte und Gemeinden) gelten die Erlasse beim Einsatz güteüberwachter mineralischer Stoffe unmittelbar.
In anderen Fällen (Firmen, private Bauherren, et cetera) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis ist beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung – Untere Wasserbehörde – zu beantragen.
Zur Prüfung der Maßnahme werden mehrere Angaben/Unterlagen benötigt, die bei der Beantragung mit einzureichen sind. Diese sind im
Merkblatt für den Einbau von Recyclingbaustoffen (im PDF-Format, 20 kByte)
aufgeführt. Alternativ finden Sie hier das
Merkblatt
auch als Internetseite.
Die Runderlasse finden Sie im Internet unter
www.umwelt.nrw.de
.
Hier finden Sie das
Antragsformular Einbau von Recyclingbaustoffen / Reststoffe und industrielle Nebenprodukte (PDF, 191 KB)
.
Alles wichtige im komprimierter Form zum Thema "Recyclingbaustoffe umweltgerecht verwenden" enthält das neue Infoblatt der Stadt Herne.
Für die öffentlich-rechtlichen Träger der Baulast (Straßenbauverwaltungen, Kreise, Städte und Gemeinden) gelten die Erlasse beim Einsatz güteüberwachter mineralischer Stoffe unmittelbar.
In anderen Fällen (Firmen, private Bauherren, et cetera) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Erlaubnis ist beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung – Untere Wasserbehörde – zu beantragen.
Zur Prüfung der Maßnahme werden mehrere Angaben/Unterlagen benötigt, die bei der Beantragung mit einzureichen sind. Diese sind im Merkblatt für den Einbau von Recyclingbaustoffen aufgeführt.
Die Runderlasse finden Sie im Internet unter www.umwelt.nrw.de .
Hier finden Sie das Antragsformular Einbau von Recyclingbaustoffen / Reststoffe und industrielle Nebenprodukte (PDF, 191 KB) .
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Telefon: 0 23 23 / 16 - 25 96
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 53
E-Mail:
annika.broesing@herne.de
Stadtbezirke Herne und Sodingen
Susanne Schnepel
Telefon: 0 23 23 / 16 - 28 84
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 53
E-Mail:
susanne.schnepel@herne.de
Stadt Herne
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
Langekampstraße 36
44652 Herne
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Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 53
E-Mail:
fb-umweltundstadtplanung@herne.de