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Bodenordnung

Dienststelle 52/2 Verwaltung

Warum Bodenordnung?
Boden muss immer wieder auf die Erfordernisse sich ändernder Zeitumstände hin neugeordnet werden.
Die Realisierung beispielsweise eines Baugebietes oder der Bau einer Straße wäre nicht möglich, ohne die Grenzen von Grundstücken auf die Planung hin auszurichten. Ist die bisherige Nutzung von Grundstücken zu verändern, so ist häufig auch eine Veränderung der Grundstücksgrenzen und der Eigentumsverhältnisse durch bodenordnerische Maßnahmen notwendig. Eingriffe in das Eigentum sind aus sozioökonomischer Sicht notwendig, um Konflikte zwischen privaten und öffentlichen Interesse auszugleichen.

Umlegungsverfahren (§§ 45 – 79 BauGB)
Zweck der Umlegung ist die erstmalige Erschließung oder die Neugestaltung eines bereits erschlossenen Gebietes im Geltungsbereich eines von der Gemeinde als Satzung aufgestellten Bebauungsplanes oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Durch die Neuordnung entstehen nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke.

Vereinfachte Umlegung (§§ 80 – 84 BauGB)
Vereinfachte Umlegungen lösen die bisherigen Grenzregelungsverfahren ab. Gegenüber den Grenzregelungsverfahren wurde dieses neue Instrument der Bodenordnung hinsichtlich der Anwendbarkeit erweitert und konkretisiert. Eine vereinfachte Umlegung kann durchgeführt werden, wenn nicht selbständig bebaubare Grundstücke, die unmittelbar aneinander grenzen oder in enger Nachbarschaft liegen oder Teile hiervon untereinander getauscht oder einseitig zugeteilt werden sollen. Ziel der vereinfachten Umlegung ist die Schaffung bebaubarer Grundstücke.

Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Nach der Durchführungsverordnung zum BauGB hat die Gemeinde dem Umlegungsauschuss die für seine Aufgaben erforderlichen Dienstkräfte zur Verfügung zu stellen. Dies ist realisiert in Form einer Geschäftsstelle, die beim Fachbereich Kataster und Geoinformation angesiedelt ist. Die Geschäftsstelle erledigt die laufenden Geschäfte, führt Verhandlungen mit den Verfahrensbeteiligten, bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausausschusses vor und wickelt sie ab.

Dienststelle:
Fachbereich Kataster und Geoinformation
Technisches Rathaus
Langekampstraße 36
44652 Herne

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache

Dr. Signe Mikulane
E-Mail: signe.mikulane@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 27
Raum B.213 (Block B)

Fabian Tewes
E-Mail: fabian.tewes@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 42
Raum: B.216 (Block B)

Laura Legnar
E-Mail: laura.legnar@herne.de
Telefon 0 23 23 / 16 - 46 50
Raum B.218 (Block B)

2025-06-30