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Homepage / Wirtschaft, Bauen und Wohnen / Gewerbe und Umwelt / Abfälle / Kleinmengen gefährlicher Abfälle

Kleinmengen gefährlicher Abfälle

aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben
Kleinmengen an gefährlichen Abfällen aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben können in Einheiten bis 50 Kilogramm am Schadstoffmobil oder am Zwischenlager der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) abgegeben werden, wenn deren Gesamtmenge 2.000 Kilogramm pro Jahr nicht übersteigt.

Abfallkraftwerk RZR Herten
Im Emscherbruch 11
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 30 00
Internet: www.rzr-herten.de

Öffnungszeiten:
Kommunale Siedlungs- und Gewerbeabfälle
Montag bis Freitag 6 bis 18 Uhr

Sonderabfälle
Montag bis Freitag 7:30 bis 15:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass

  • die Abfälle in Einwegbehältern
  • je Anlieferung maximal 50 Kilogramm
  • maximal 2.000 Kilogramm pro Kalenderjahr
angeliefert werden.

Darüber hinaus bietet die AGR eine kostengünstige Abholung an.

Schadstoffe von Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen werden am Wertstoffhof nicht angenommen, da für diese die Pflicht eines Entsorgungsnachweises besteht. Ausgenommen sind Abfälle, für die ein Rücknahmesystem der Hersteller oder Verkaufsstellen eingerichtet ist (zum Beispiel Altöle, Batterien).

Danny Rösner
Telefon: 0 23 23 / 16 - 23 13
E-Mail: abfallwirtschaft@herne.de

Stadt Herne
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Langekampstraße 36
44652 Herne
Service-Hotline: 0 23 23 / 16 - 16 18
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 53
E-Mail: fb-umweltundstadtplanung@herne.de

2022-10-12