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Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 1. August 2017 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 252 - Jürgens Hof -, Stadtbezirk Sodingen

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 22. September 2015 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 252 - Jürgens Hof - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.“

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch einen Bereich, der durch das Gewässer „Fischergraben“ im Norden, die Langforthstraße im Osten, die Straße Jürgens Hof im Süden und das Grundstück der ehemaligen Hauptschule Jürgens Hof im Westen begrenzt wird.

Allgemeine Ziele und Zwecke:

Vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen in Herne und der damit verbundenen Neuordnung des städtischen Angebotes an Schulen und Sportanlagen kam es zu der Entscheidung, sowohl die Nutzungen der Grundschule Langforthstraße als auch des Sportplatzes am Jürgens Hof aufzugeben und die gesamte städtische Fläche einer neuen Nutzung zuzuführen.

Im Hinblick hierauf und in Anbetracht der städtebaulich integrierten Lage des Areals am Rande der Wohnbausiedlung Jürgens Hof wurde die Fläche bereits im Jahr 2011 in das „Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen“ (WEP) aufgenommen.

Hier besteht nunmehr die Chance, ein breites Spektrum an modernem Wohnungsbau für verschiedene Nutzergruppen bereit zu stellen und damit eine sinnvolle städtebauliche Arrondierung zu ermöglichen. Zur Stärkung der Nahversorgung soll ein entsprechendes Angebot geschaffen werden.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 aufgestellt werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Am 20. August 2015 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Planunterlagen (Geltungsbereich und Übersichtsplan) können hier eingesehen werden. Weitere Auskünfte über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen erteilt der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Rathaus Wanne, Rathausstraße 6.

Vorstehender Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 252 - Jürgens Hof - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Herne, den 1. August 2017

Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda

Planunterlagen

2017-08-16