Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Februar 2019 folgende Beschlüsse gefasst:
Der Haupt- und Personalausschuss
Der Bebauungsplan zielt darauf ab, nicht nur die traditionelle Kleingartenanlage im Sinne des Baugesetzbuchs und des Bundeskleingartengesetzes zu sichern, sondern sie auch in die Freizeitzone des Rhein-Herne-Kanals aktiv einzubinden. Hierzu soll ein gastronomisches Angebot in der Kleingartenanlage sowohl den Wünschen der Kleingartennutzer als auch der zahlreichen Besucher, die die Freizeitzone als Spaziergänger, Wanderer oder Radfahrer nutzen, gerecht werden.
Durch den Bebauungsplan werden die Nutzungsansprüche klar abgegrenzt. Der Bebauungsplan schafft zum einen die planungsrechtliche Grundlage für den Betrieb einer Gaststätte, zum anderen den Erhalt und die Entwicklung der Kleingartenanlage. Zudem soll der am südlichen Rand des Plangebiets vorhandene und in die Denkmalliste der Stadt Herne eingetragene Jüdische Friedhof planungsrechtlich gesichert werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 152 K - Kleingartenanlage Herne-Baukau - umfasst die Kleingartenanlage Herne-Baukau, die jüdische Begräbnisstätte (Gemarkung Baukau Flur 7 Flurstücke 321 bis 323) im Südwesten sowie die Grünflächen nördlich und westlich der Kleingartenanlage (Gemarkung Horsthausen Flur 2 Flurstück 164 und Flur 1 Flurstück 65, Gemarkung Baukau Flur 6 Flurstücke 316 und 65) und die dazwischen liegende Straßenfläche in der Verlängerung der Straße Hoverkamp (Flur 1 Flurstück 73). Im Westen grenzt das Plangebiet an die Wohnbaugrundstücke Hoverskamp 25 b–e, 15, 13 und 12 und an die rückwärtigen Grundstücke Robert-Grabski-Straße 52, 54, 56, 58 und 60, im Süden an die städtische Zuwegung zur Kleingartenanlage Holper Heide und an die rückwärtigen Wohnbaugrundstücke Holper Heide 8a, 9a, 9b, 10a, 10b, 12a, 12b, 13a, 13b, 14a, 14b, 15a und 15b. Die Ostgrenze wird durch den Grenzverlauf der Kleingartenanlage zum benachbarten Landschaftsraum, Gemarkung Horsthausen Flur 2 Flurstücke 157 und 159 bestimmt.
Die Plangebietsgrenzen sind in etwa im Stadtplanausschnitt dargestellt.
Neben dem Entwurf des Bebauungsplans Nummer 152 K einschließlich Begründung mit Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Geologischer Dienst | Schutzgut Boden und Wasser; Hinweise zur Ingenieurgeologie, Auftragsböden und Baugrund |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) | Hinweis zu Bodendenkmälern |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Untere Wasserbehörde | Umgang mit Niederschlagswasser |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Untere Bodenschutzbehörde | Altlasten |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Klima- und Immissionsschutzbehörde | Klimaschutz, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Seveso-lll-Richtlinie |
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange | Fachbereich Öffentliche Ordnung | Kampfmittelbeseitigung |
Die als Entwurf beschlossene Planung des Bebauungsplans Nummer 152 K wird einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
in der Zeit vom 1. April 2019 bis 7. Mai 2019
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen können bis zum 7. Mai 2019 im Eingangsbereich des Technischen Rathauses (Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Raum A.124 - A.126 und A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne erteilt werden.
Die Planunterlagen können außerdem in dem vorgenannten Zeitraum hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das UVP-Onlineportal der Bundesländer ( http://www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nummer 152 K schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung abgeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Der Beschluss zur Auslegung sowie die öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Herne, den 14. März 2019
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda