Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:
Homepage / Wirtschaft, Bauen und Wohnen / Stadtplanung und -entwicklung / Bebauungspläne / Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen / Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 17. Dezember 2018 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nummer 12 - „ALDI-Discountmarkt Mont-Cenis-Straße“, Stadtbezirk Sodingen

Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachungsanordnung des Oberbürgermeisters vom 17. Dezember 2018 zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nummer 12 - „ALDI-Discountmarkt Mont-Cenis-Straße“, Stadtbezirk Sodingen

Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2018 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Haupt- und Personalausschuss

  1. nimmt den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans (VBP) Nummer 12 - ALDI-Discountmarkt Mont-Cenis-Straße - sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans einschließlich Begründung inklusive Umweltbericht zustimmend zur Kenntnis.
  2. beschließt, den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) einschließlich Begründung inklusive Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.“

Ziel der Planung ist die Erweiterung des kleinflächigen ALDI-Lebensmitteldiscountmarktes (derzeit rund 800 Quadratmeter Verkaufsfläche) an der Mont-Cenis-Straße in Herne. Vor dem Hintergrund der stetig wachsenden Konkurrenz im Lebensmitteleinzelhandel, individualisierter Kundenansprüche (etwa an Sortimentsbreite und Einkaufskomfort) sowie den allgemeinen Trends im Einzelhandel stellt sich der Markt in seiner aktuellen Form nicht als zukunftsfähig dar. Mit dem Ziel den Standort dauerhaft zu sichern und die Versorgung der angrenzenden Bevölkerung auch zukünftig gewährleisten zu können, wird beabsichtigt, den vorhandenen Markt zurückzubauen und durch einen marktüblichen großflächigen Lebensmitteldiscountmarkt mit rund 1.300 Quadratmetern Verkaufsfläche mit einem dazugehörigen Parkplatz mit 82 Stellplätzen sowie weiteren betriebstypischen Außenanlagen zu ersetzen. Die Erschließung der Stellplätze soll weiterhin über die Mont-Cenis-Straße erfolgen.

Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Nahversorgungsstandort“.

Der Geltungsbereich des VBP Nummer 12 - ALDI-Discountmarkt Mont-Cenis-Straße - umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Norden durch die südliche Grenze des Flurstückes 147, im Osten durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 225, 226 und 363, im Süden durch die Mont-Cenis-Straße und im Westen durch die Sodinger Straße und die östlichen Grenzen der Flurstücke 102 und 126.

Sämtliche, vorstehend aufgeführten Flurstücke liegen in Flur 13 der Gemarkung Holthausen. Die Plangebietsgrenzen sind in etwa im Stadtplanausschnitt dargestellt.

Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat sich der räumliche Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans vergrößert. Der Geltungsbereich umfasst im westlichen Bereich zusätzlich die Flurstücke 215, 216, 217, 381, 326 und 127.

Neben dem Entwurf des VBP Nummer 12 einschließlich Begründung mit Umweltbericht und dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Dokumente mit umweltbezogenen Informationen
Art der vorhandenen Information Urheber Thematischer Bezug
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Straßenbahn Herne – Castrop-Rauxel GmbH Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) – Archäologie für Westfalen / Außenstelle Olpe Bodendenkmalpflegerische Belange, Hinweis bezüglich Bodendenkmalfunden.
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie Bergbauliche Einwirkungen, befristetes Recht zur Aufsuchung eines Bodenschatzes.
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Fachbereich Klima, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft Umgang mit Altlasten und mit anfallendem Bodenaushub; Umgang mit Niederschlagswasser, Dachbegrünung; Schallschutztechnische Belange; Klimaökologische Belange (Baumanpflanzung, Dachbegrünung); lufthygienische Belastungssituation mit Feinstaub und Stickstoffdioxid; Umgang mit Seveso-III; Umweltprüfung;
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Emschergenossenschaft Entwässerung, Hinweis bezüglich Niederschlagswasserbewirtschaftung
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Stadtgrün Hinweise zu Natur und Landschaft, Artenschutz, Grünordnung (Begrünung Stellplatzanlage, Dachbegrünung), Baumschutz, Nutzung Solarenergie über Photovoltaik-Anlage
Gutachten und Fachbeiträge Biologische Station östliches Ruhrgebiet Artenschutzrechtliche Vorprüfung: Vorkommen planungsrelevanter und nicht-planungsrelevanter Arten, Beschreibung Vermeidungsmaßnahmen
Gutachten und Fachbeiträge Dr. Meinecke & Schmidt Partnergesellschaft Geologischer Untergrund / Bodenaufbau, Gründung, Schadstoffbelastungen / Altlasten, Grundwasser / Bodenfeuchtigkeit, Versickerung, Gefährdungsabschätzung, Verwertbarkeit anfallender Aushubmaterialien, Arbeitssicherheit / Emissionsschutz
Gutachten und Fachbeiträge TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG Schallemissionen Stellplatzanlage, LKW-Kühleinrichtungen, LKW-Fahrverkehr, Rückfahrwarneinrichtungen, Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen, Aufstellfläche Technik, Straßenverkehrslärm; Beurteilung der Geräuschimmissionen
Gutachten und Fachbeiträge Grünplan Büro für Landschaftsplanung Ermittlung Biotopwert, Berechnung Kompensationsbedarf
Stellungnahmen beziehungsweise Eingaben aus der Öffentlichkeit Bürgerinnen und Bürger Förderung der Elektromobilität (Ladestation für Fahrräder und Autos), Nutzung Solarenergie über Photovoltaik-Anlagen, Dach- und Stellplatzbegrünung

Die als Entwurf beschlossene Planung des VBP Nummer 12 wird einschließlich Begründung mit Umweltbericht, dem Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und / oder sonstigen Informationen / Gutachten

in der Zeit vom 7. Januar 2019 bis 6. Februar 2019
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen können bis zum 6. Februar 2019 im Eingangsbereich des Technischen Rathauses (Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, 44652 Herne, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem in dem vorgenannten Zeitraum hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das UVP-Onlineportal der Bundesländer ( http://www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.

Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des VBP Nummer 12 schriftlich oder zur Niederschrift beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung abgeben. Gemäß § 3 Absatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Der Beschluss zur Auslegung sowie die öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Herne, den 17. Dezember 2018
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda

Planunterlagen

2018-12-18