Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 2. April 2019 folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss beschließt
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 26 - Karlstraße - umfasst das Grundstück des aufgegebenen Nebenstandorts der Josefschule und der Jugendverkehrsschule, Karlstraße 6, bestehend aus den Flurstücken 372, 454 und 487 (Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 6) und ist im folgenden Übersichtsplan in etwa dargestellt.
Im Hinblick auf eine nachhaltige städtebauliche Aufwertung des Geltungsbereiches sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Pflegeheims, einer Kindertagesstätte und weiteren Wohnungen geschaffen werden. Planungsziel ist zudem die städtebauliche Ergänzung der vorhandenen Wohnnutzungen im Umfeld durch weitere Wohn- und Wohnfolgenutzungen.
Die Planunterlagen können ab dem Tage der Aufstellungsbekanntmachung für die Dauer von drei Monaten hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.
Weitere Auskünfte über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen erteilt der Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, 44652 Herne.
Hinweis:
Am 28. Februar 2019 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 26 und die voraussichtlichen Auswirkungen zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Termin der Einladung zu einer Bürgeranhörung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Vorstehender Beschluss zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 26 wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Herne, 27. Mai 2019
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda