Am 5. Juni 2018 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Aufhebung des Bebauungsplans Nummer 10/6, - Auguststraße - zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Auguststraße wurde zwischenzeitlich umbenannt in Ulmenstraße.
Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans Nummer 10/6 – Auguststraße – umfasst einen Bereich, der begrenzt wird im Nordosten durch die Gleisanlagen der Bahnlinie Wanne-Eickel Hbf. - Gelsenkirchen Hbf. im Süden durch die Anschlussbahn und im Westen durch die Straße Eickeler Bruch.
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist in der nachstehenden Abbildung dargestellt.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplans wird das Baugebiet zum unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von zukünftigen Vorhaben bestimmt sich daher nach Aufhebung des Bebauungsplans insbesondere nach den Regelungen des § 34 BauGB. Dabei muss im vorliegendem Fall vor allem beachtet werden, dass die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben.
Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Wanne ein zu einer
Bürgeranhörung.
Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am Dienstag, den 20. November 2018 im großen Sitzungssaal (Raum 30) des Rathaus Wanne, Rathausstraße 6. Die Sitzung beginnt um 16 Uhr. Ab 15 Uhr des gleichen Tages liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.
Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 7. Dezember 2018 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.
Die Planunterlagen können vom 21. November 2018 bis zum 7. Dezember 2018 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, erteilt werden.
Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.
Herne, den 9. November 2018
Der Bezirksbürgermeister: Ulrich Koch