Am 21. September 2017 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 256 - Schaeferstraße - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nummer 256 - Schaeferstraße - umfasst die Sportplatzfläche an der Schaeferstraße. Im Norden grenzen die Schaeferstraße, im Osten der Stadtgarten sowie im Süden und im Westen die Straße Am Stadtgarten an das Plangebiet an. Er ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.
Die mit der wohnbaulichen Entwicklung der Fläche verbundenen Auswirkungen und Maßnahmen – insbesondere in Bezug auf eine funktionierende und nachhaltige Erschließung sowie aller zu berücksichtigenden umweltrelevanten Belange – werden im Bebauungsplanverfahren untersucht, gewichtet und verbindlich geregelt. Für das Plangebiet ist die Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Wohnquartiers mit frei stehenden Einfamilienhäusern, die über großzügige Grundstücke verfügen, vorgesehen.
Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Herne-Mitte ein zu einer
Bürgeranhörung.
Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Herne-Mitte am Donnerstag, den 13. Juni 2019 im Rathaus Herne, Großer Sitzungssaal (Raum 312), Friedrich-Ebert-Platz 2.
Die Sitzung beginnt um 16 Uhr. Ab 15 Uhr des gleichen Tages liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.
Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 28. Juni 2019 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.
Die Planunterlagen können vom 14. Juni 2019 bis zum 28. Juni 2019 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, erteilt werden.
Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.
Herne, 27. Mai 2019
Brüggemann (Bezirksbürgermeister)