Am 21. September 2017 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 8, - Franzstraße - 1. Änderung - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Geltungsbereich wird begrenzt durch im Norden die südliche Grenze des Flurstücks 1485 Flur 8 Gemarkung Wanne-Eickel, im Osten durch die Straße „Am Freibad“, im Süden durch die „Franzstraße“ sowie im Westen durch die östliche Begrenzung des Flurstücks 1489, Flur 8, Gemarkung Wanne-Eickel.
Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.
„Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 8, 1. Änderung ist die Entwicklung einer Wohnsiedlung mit einer aufgelockerten Bebauung bestehend aus Einfamilienhäusern (freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser) gegebenenfalls ergänzt um eine Kindertagesstätte und die Schaffung einer Grünwegeverbindung zwischen der naturnahen Parkanlage im Umfeld des Freizeitbades Wananas im Osten und dem Franzpark im Westen.“
Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Wanne ein zu einer
Bürgeranhörung.
Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am Dienstag, den 25. Juni 2019 im Rathaus Wanne, Raum 30, Rathausstraße 6.
Die Sitzung beginnt um 16 Uhr. Ab 15 Uhr des gleichen Tages liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.
Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 10. Juli 2019 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.
Die Planunterlagen können vom 26. Juni 2019 bis zum 10. Juli 2019 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.126), Langekampstraße 36, erteilt werden.
Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über den Internetauftritt des Umweltministeriums NRW ( http://www.uvp.nrw.de ) eingesehen werden.
Herne, 4. Juni 2019
Koch (Bezirksbürgermeister)
Anlage 1 Lage im Stadtgebiet (PDF, 1.827 KB)
Anlage 2 Geltungsbereich (PDF, 242 KB)