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Stadtplanung in Herne - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 239 - Wohnpark am Rhein-Herne-Kanal / Grimberger Feld -, Stadtbezirk Wanne

Am 30. April 2014 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 239 - Wohnpark am Rhein-Herne-Kanal / Grimberger Feld - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 318, 1053 und 1054 (Flur 1, Gemarkung Wanne-Eickel) und wird begrenzt

  • im Norden durch die Straße Grimberger Feld,
  • im Osten durch die südlich der Straße Grimberger Feld und westlich der Alleestraße gelegene Wohnbebauung,
  • im Süden durch die Uferböschung des Rhein-Herne-Kanals und
  • im Westen durch die südlich der Straße Grimberger Feld gelegene Wohnbebauung.

Im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss wird sich der Geltungsbereich um das Flurstück 320 geringfügig vergrößern.

Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke

„Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 239 ist die Entwicklung der ehemals als Schulstandort genutzten Grundstücke als zukunftsweisendes Wohnquartier am Wasser. Die SKIBA Wohnbaugesellschaft mbH beabsichtigt den Neubau von neun Mehrfamilienhäusern und den Umbau beziehungsweise die Wiedernutzung des unter Denk-malschutz stehenden Schulgebäudes vorrangig zu Wohnzwecken, aber auch als Kindertagesstätte und als Arbeitsort (Co-Working).“

Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Wanne ein zu einer

Bürgeranhörung.

Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am Dienstag, den 22. März 2022 im Stadtteilzentrum Pluto, Wilhelmstraße 89a, 44649 Herne.

Die Sitzung beginnt um 16 Uhr. Ab Sitzungsbeginn liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 8. April 2022 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können vom 23. März 2022 bis zum 8. April 2022 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. Dort wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen währen der oben genannten allmeinen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes NRW ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.

Herne, 3. März 2022
Purwin (Bezirksbürgermeister)

Planunterlagen

2022-03-07