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Stadtplanung in Herne - Erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung - Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 255 - Hunbergstraße -, Stadtbezirk Sodingen

Am 27. April 2017 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 255 - Hunbergstraße - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Geltungsbereich wird begrenzt durch im Norden durch das Bahngelände, im Osten durch den Ostrand der Hunbergstraße, im Süden durch die Castroper Straße und im Westen durch das Bahngelände im Bereich des Stellwerks.

Er ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.

Allgemeine Ziele und Zwecke

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 255 ist die gewerbliche Entwicklung des ehemaligen Rangierbahnhofs der Deutschen Bahn.

Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt für die Bezirksvertretung Sodingen der Bezirksbürgermeister ein zu einer

Bürgeranhörung.

Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Sodingen am

Mittwoch, den 8. Juni 2022

im Bürgersaal der Akademie Mont-Cenis, Mont-Cenis-Platz 1, 44627 Herne, statt. Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Ab Beginn der Sitzung liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.

Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 26. Juni 2022 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 10 18 20, 44621 Herne zu richten.

Die Planunterlagen können vom 9. Juni 2022 bis zum 26. Juni 2022 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Ser-vicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.

Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. Dort wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen währen der oben genannten allmei-nen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.

Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, erteilt werden.

Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.

Herne, den 27. Mai 2022
Mathias Grunert (Bezirksbürgermeister)

Planunterlagen

2022-05-30