Der Rat der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 20. Februar 2024 folgenden Beschluss gefasst:
"Der Rat der Stadt beschließt
Das circa 4,45 Hektar große Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Herne-Mitte und umfasst das ehemalige Betriebsgrundstück der Firma SUEZ (ehem. Sita Remediation GmbH, Südstraße 41) sowie die südwestlich gelegenen Flächen des Grundstücks Südstraße 33. Der Geltungsbereich wird im Norden von der oberirdischen Produktenleitung bzw. der Fuß - und Radwegeverbindung, im Osten von der Koniner Straße, im Süden von der Südstraße und im Westen von dem Grundstück Südstraße 19 begrenzt. Der Geltungsbereich wurde nach dem Aufstellungsbeschluss um die Flurstücke 143 und 145, Flur 33 in der Gemarkung Wanne-Eickel erweitert.
Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Ziel des Bebauungsplans Nummer 261 - Südstraße / Koniner Straße - ist es, eine gewerbliche Nachnutzung des ehemaligen Betriebsgeländes der Firma Sita Remediation GmbH bauplanungsrechtlich allgemein zu steuern und dabei die Immissionsschutzinteressen der Nachbarschaft im Umfeld angemessenen zu berücksichtigen. Die Regelungen des zukünftigen Bebauungsplans würden dann die Regelungen des bestandskräftigen Bebauungsplans für den Bereich des Plangebiets überlagern und Anwendungsvorrang genießen.
Der Bebauungsplan wird zusammen mit seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Absatz 1 BauGB zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Umwelt und Stadtplanung der Stadt Herne, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 - A.128), Langekampstraße 36, 44652 Herne, bereitgehalten. Auskünfte über den Inhalt des Planes können auf Verlangen während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) erteilt werden.
Der Bebauungsplan kann außerdem einschließlich aller zugehöriger Unterlagen hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen eingesehen werden.
Der Beschluss des Bebauungsplans Nummer 261 - Südstraße / Koniner Straße - als Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Gemäß § 2 Absatz 4 Nummer 3 Bekanntmachungsverordnung (BekanntmVO) in Verbindung mit § 7 Absatz 6 GO NRW wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
Herne, den 7. März 2024
Der Oberbürgermeister
Dr. Frank Dudda