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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nummer 269 - Marienhospital -

Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 14. Juni 2022 folgenden Beschluss gefasst:

"Der Haupt- und Personalausschuss nimmt den Bebauungsplan Nummer 269 - Marienhospital - mit Entwurfsstand vom 25. April 2022 zustimmend zur Kenntnis und beschließt, diesen einschließlich Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nummer 269 - Marienhospital - wird begrenzt durch den Hölkeskampring im Nordwesten, die hinteren Grundstücksgrenzen der Wohnbaugrundstücke an der Altenhöfener Straße im Nordosten und Osten und die hinteren Grundstücksgrenzen der Wohnbaugrundstücke an der Jean-Vogel-Straße im Südwesten.

Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Parkhauses und der mittel- bis langfristig erforderlichen baulichen Maßnahmen auf dem Klinikgrundstück schaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im "beschleunigten Verfahren" gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, da die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Da der Bebauungsplan eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 20.000 Quadratmetern überschreitet, wurde gemäß § 13a Absatz 1 Nummer 2 BauGB eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 des Baugesetzbuchs genannten Kriterien (Vorprüfung des Einzelfalls) durchgeführt.

Die Vorprüfung ergab, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären, da der Bebauungsplan im Wesentlichen lediglich den Gebäudebestand auf dem Klinikgrundstück überplant und nur geringe bauliche Erweiterungsmöglichkeiten durch ihn begründet werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, wurden an der Vorprüfung beteiligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

8. August 2022 bis zum 9. September 2022
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

In diesem Zeitraum können die Planunterlagen im Eingangsbereich des Technischen Rathauses der Stadt Herne (Haus B), Langekampstraße 36, 44652 Herne, während der allgemeinen Servicezeiten (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden. Die Planunterlagen können außerdem hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das zentrale Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nummer 269 - Marienhospital - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Planunterlagen

2022-07-26