Der Haupt- und Personalausschuss der Stadt Herne hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2023 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 274 – Forellquartier - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).“
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans liegt unmittelbar am Rhein-Herne-Kanal im Stadtteil Baukau und umfasst eine Fläche von rund 10,3 Hektar. Der Geltungsbereich wird begrenzt durch
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 109, 183, 184, 186, 187, 194, 208, 222, 203, 204, 205, 209, 210, 211, 220, 200, 231, 219, 233, 232 und 243 Flur 5 Gemarkung Baukau und ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 2 dargestellt. Seine Lage im Stadtgebiet kann zudem der nachstehenden Abbildung entnommen werden:
Das Plangebiet soll einer nachhaltigen, kleinteiligen gewerblichen und freitzeitwirtschaftlichen Nutzung durch Abbruch der ehemaligen Hallen der Firmen Bosch und TDK und anschließender Bodensanierung unter Berücksichtigung klimaschutz- und klimafolgenorientierter Maßnahmen zugeführt werden. Da die Stadt Herne nur über wenige entwicklungsfähige Gewerbeflächen verfügt, eröffnet die Umnutzung der Industriebrache die Chance, den bestehenden Technologie- und Gewerbepark Baukau durch Transformation der betroffenen Flächen weiterzuentwickeln und neue zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen. Insbesondere die Bestandsunternehmen an der Robert-Bosch-Straße benötigen aufgrund ihres Expansionskurses dringend Erweiterungsflächen für gewerbliche Neubauten. Zudem soll unter Berücksichtigung des „Masterplans Wasserlagen“ eine räumliche Anbindung des Gewerbegebiets an den nördlich gelegenen Emscher-Radweg einerseits und den südlich gelegenen Schlosspark Strünkede andererseits zur freizeitwirtschaftlichen Nutzung durch geeignete Maßnahmen erfolgen. Die Stadt Herne strebt eine hochwertige bauliche Architektur für die in Rede stehenden Gewerbeflächen an, um eine attraktive städtebauliche Entwicklung zu erzielen.
Am 9. Mai 2023 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Der Termin für die Erörterung wird rechtzeitig öffentlich bekannt gegeben.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nummer 274 – Forellquartier – wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.