Der Haupt- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Juni 2021 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Haupt- und Personalausschuss
Der Bebauungsplan Nummer 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße - wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB und ohne die Erstellung eines Umweltberichts aufgestellt. Ferner wird von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Errichtung einer Kindertagesstätte und die Schaffung einer Grünwegeverbindung zwischen der naturnahen Parkanlage im Umfeld des Freizeitbades Wananas im Osten und dem Franzpark im Westen. Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird die ursprüngliche Zielsetzung – eine wohnbauliche Entwicklung im Plangebiet – nicht mehr weiterverfolgt. Anstelle dessen soll das Plangebiet ausschließlich die Flächenbedarfe zur Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte decken und eine Grünwegeverbindung im nördlichen Bereich des Plangebietes ermöglichen, welche zugleich den Biotopverbund stärkt.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst die Flurstücke 1547 (teilweise) und 1475 (teilweise), 1476 (teilweise), Flur 8, Gemarkung Wanne-Eickel sowie die Flurstücke 189 (teilweise), 195 (teilweise), 407, 409, 411, Flur 38, Gemarkung Wanne-Eickel.
Die Plangebietsgrenzen sind in etwa im Stadtplanausschnitt dargestellt.
Der beschlossene Entwurf des Bebauungsplans Nummer 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße - wird einschließlich Begründung sowie den Gutachten und dem Abwägungsvorschlag
in der Zeit vom 9. August bis 10. September 2021
zu jedermanns Einsicht erneut öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können bis zum 10. September 2021 im Eingangsbereich des Technischen Rathauses (Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstr. 36, 44652 Herne erteilt werden.
Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein, wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht, wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. Dort wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen während der oben genannten allmeinen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.
Die Planunterlagen können außerdem in dem vorgenannten Zeitraum hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das UVP-Onlineportal der Bundesländer ( http://www.uvp-verbund.de ) eingesehen werden.
Während der Auslegungszeit kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nummer 8 (W), 1. Änderung - Franzstraße - insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail beim Oberbürgermeister der Stadt Herne, zweckmäßigerweise beim Fachbereich Umwelt und Stadtplanung abgeben. Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Beschluss zur erneuten Auslegung sowie die erneute öffentliche Auslegung werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Herne, den 21. Juli 2021
Der Oberbürgermeister: Dr. Dudda
Anlage 1 Übersichtsplan (PDF, 1.837 KB)
Anlage 2 Bebauungsplanentwurf (PDF, 895 KB)
Anlage 3.0 Begründung 23. April 2021 (PDF, 1.731 KB)
Anlage 3.2 Verkehrsuntersuchung Brilon, Bondzio, Weiser 2. Dezember 2019 (PDF, 2.887 KB)
Anlage 3.3 Schallgutachten Brilon, Bondzio, Weiser 15. April 2020 (PDF, 10.925 KB)
Anlage 3.4 Bodengutachten Dr. Meinecke & Schmidt 21. November 2019 (PDF, 8.663 KB)
Anlage 3.5 Bodengutachten GeoConsult 14. April 2021 (PDF, 7.174 KB)
Anlage 4 Stellungnahmen und Abwägungsvorschlag (PDF, 1.499 KB)