Am 22. Februar 2022 hat der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplans Nummer 8 (W), 2. Änderung - Franzstraße - und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans liegt zentral im Stadtbezirk Wanne östlich des St. Anna Hospitals und südlich der Bundesautobahn 42. Er wird im Norden durch die Grundstücke Ludwigstraße 12-30, im Osten durch die als nördliche Verlängerung der Albertstraße bestehende Fuß- und Radwegeverbindung innerhalb der Grünanlage, im Süden durch die Franzstraße und im Westen durch die Rathausstraße begrenzt. Er ist im Übersichtsplan in etwa dargestellt.
Die circa 1,6 Hektar große Fläche des Sportplatzes samt der angrenzenden Fläche der aufstehenden Nebengebäude soll künftig einerseits dem verhältnismäßig hohen Parkdruck im Umfeld Rechnung tragen, der unter anderem durch das nahe gelegene St. Anna Hospital und das Rheumazentrum Ruhrgebiet der St. Elisabeth Gruppe verursacht wird. In diesem Kontext wird für das Quartier zudem ein Parkraumbewirtschaftungskonzept zum Anwohnerparken aufgestellt. Der die Wohnstraßen bislang belastende Besucherparkverkehr der beiden Einrichtungen kann und soll entsprechend in Zukunft im Plangebiet verortet werden können. Des Weiteren soll die Fläche künftig im Zeitraum der Cranger Kirmes zum Abstellen der Schaustellerfahrzeuge genutzt werden können, um die mit ihr einhergehende angespannte verkehrliche Situation im Ortsteil zu entspannen. Andererseits soll im Bauleitplanverfahren zudem geprüft werden, ob gegebenenfalls verbleibende Flächen des Sportplatzes für eine wohnbauliche Entwicklung genutzt werden könnten. Die bestehenden Grünstrukturen samt Fußwegeverbindung nördlich des Sportplatzes sollen erhalten bleiben.
Der Bebauungsplan Nummer 8 (W), 2. Änderung - Franzstraße - soll die Voraussetzungen zur Umsetzung der genannten Nutzungen schaffen. Dabei soll er die verschiedenen Anforderungen und Bedarfe der unterschiedlichen Nutzungen verträglich vereinen und auch die für die stadtklimatische Situation und den Biotopverbund wichtigen Grünstrukturen sowie die damit einhergehenden Anforderungen an die geplanten Nutzungen und etwaige Bebauung sichern.
Um der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu dieser Planung zu geben, lädt der Bezirksbürgermeister für die Bezirksvertretung Wanne ein zu einer
Bürgeranhörung..
Die Anhörung findet statt im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung Wanne am Dienstag, den 31. Mai 2022 im Stadtteilzentrum Pluto, Wilhelmstraße 89a, 44649 Herne.
Die Sitzung beginnt um 17 Uhr. Ab Sitzungsbeginn liegen im Sitzungssaal die Planunterlagen aus.
Der Öffentlichkeit wird außerdem bis zum 17. Juni 2022 Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Eingabe ist an die Stadt Herne, Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Postfach 101820, 44621 Herne zu richten.
Die Planunterlagen können vom 1. Juni 2022 bis zum 17. Juni 2022 im Technischen Rathaus (Eingangshalle Haus B), Langekampstraße 36 während der allgemeinen Servicezeiten der Stadt Herne (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr) eingesehen werden.
Sollte während dieses Zeitraums aus nicht vorhersehbaren Gründen ein Zugang zum Aushangbereich nicht möglich sein wird am Eingang (Haus B) ein Hinweis angebracht wo die Planunterlagen außerhalb des Technischen Rathauses einsehbar sind. Dort wird in diesem Falle auch eine Telefonnummer angegeben, unter der ein Termin zur Einsicht in die Planunterlagen währen der oben genannten allmeinen Servicezeiten der Stadt Herne vereinbart werden kann.
Auskünfte zu den Planunterlagen können zu den vorgenannten Zeiten vom Fachbereich Umwelt und Stadtplanung, Technisches Rathaus (Haus A, 1. Etage, Räume A.119, A.121 und A.123 – A.128), Langekampstraße 36, erteilt werden.
Die Planunterlagen können außerdem für die Dauer eines Monats hier im Internetauftritt der Stadt Herne sowie über das Internet-Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen ( https://www.bauleitplanung.nrw.de ) eingesehen werden.
Herne, 17. Mai 2022
Purwin (Bezirksbürgermeister)