Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:
Homepage / Wirtschaft, Bauen und Wohnen / Stadtplanung und -entwicklung / Begrünungssatzung für Gewerbegebiete

Begrünungssatzung in bestimmten Gewerbegebieten

Der Rat der Stadt Herne hat am 7. Oktober 2025 erfolgreich die Begrünungssatzung verabschiedet und reagiert damit gezielt auf die zunehmenden klimatischen Belastungen in bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten.

Bereits im Jahr 2019 hat die Stadt Herne im Klimafolgenanpassungskonzept die Gewerbe- und Industrieflächen als besondere Belastungsräume identifiziert. Hohe Versieglungsgrade, geringe Durchgrünung sowie starke Hitzeentwicklungen am Tag und in der Nacht führen zu mikroklimatischen Defiziten – mit Auswirkungen auf Beschäftigte aber auch angrenzende Quartiere.

Während Klimaanpassungsmaßnahmen bei Neubauvorhaben frühzeitig planerisch gesichert werden können, fehlte bislang ein verbindlicher Rahmen für Entwicklungen im gewerblichen Bestand. Die freiwillige Verbesserung zur Anpassung von Klimafolgen war derweil kaum bis gar nicht erkennbar.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Herne die „Satzung über die Begrünung von Dächern, Fassaden und Stellplätzen in bestimmten Gewerbegebieten“ beschlossen. Sie gilt für 21 Bestandsgewerbegebiete und regelt bei der Errichtung von Gebäuden, Garagen, Carports und Stellplätzen verbindlich:

  • die Begrünung von Dachflächen
  • die Begrünung von Fassaden
  • die Begrünung von Stellplatzanlagen.

Ziel der Satzung ist es, die Überhitzung in den Gewerbegebieten spürbar zu reduzieren und das lokale Mikroklima nachhaltig zu verbessern. Dach- und Fassadenbegrünungen tragen zur Kühlung durch Verschattung und Verdunstung bei, erhöhen die Wasserrückhaltung bei Starkregenereignissen und entlasten die Kanalisation. Begrünte Stellplatzanlagen mindern die Aufheizung großflächiger Asphaltbereiche und verbessern die Aufenthaltsqualität.

Darüber hinaus stärkt die Begrünung die ökologische Funktion der Flächen, fördert die Biodiversität und steigert langfristig die Standortattraktivität der Gewerbegebiete. Die Satzung setzt damit zentrale Maßnahmen des Klimafolgenanpassungskonzepts verbindlich um und leistet einen konkreten Beitrag zur klimaresilienten Stadtentwicklung.

2026-03-12