Der Rat der Stadt Herne hat am 7. Oktober 2025 erfolgreich die Begrünungssatzung verabschiedet und reagiert damit gezielt auf die zunehmenden klimatischen Belastungen in bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten.
Bereits im Jahr 2019 hat die Stadt Herne im Klimafolgenanpassungskonzept die Gewerbe- und Industrieflächen als besondere Belastungsräume identifiziert. Hohe Versieglungsgrade, geringe Durchgrünung sowie starke Hitzeentwicklungen am Tag und in der Nacht führen zu mikroklimatischen Defiziten – mit Auswirkungen auf Beschäftigte aber auch angrenzende Quartiere.
Während Klimaanpassungsmaßnahmen bei Neubauvorhaben frühzeitig planerisch gesichert werden können, fehlte bislang ein verbindlicher Rahmen für Entwicklungen im gewerblichen Bestand. Die freiwillige Verbesserung zur Anpassung von Klimafolgen war derweil kaum bis gar nicht erkennbar.
Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Herne die „Satzung über die Begrünung von Dächern, Fassaden und Stellplätzen in bestimmten Gewerbegebieten“ beschlossen. Sie gilt für 21 Bestandsgewerbegebiete und regelt bei der Errichtung von Gebäuden, Garagen, Carports und Stellplätzen verbindlich:
Ziel der Satzung ist es, die Überhitzung in den Gewerbegebieten spürbar zu reduzieren und das lokale Mikroklima nachhaltig zu verbessern. Dach- und Fassadenbegrünungen tragen zur Kühlung durch Verschattung und Verdunstung bei, erhöhen die Wasserrückhaltung bei Starkregenereignissen und entlasten die Kanalisation. Begrünte Stellplatzanlagen mindern die Aufheizung großflächiger Asphaltbereiche und verbessern die Aufenthaltsqualität.
Darüber hinaus stärkt die Begrünung die ökologische Funktion der Flächen, fördert die Biodiversität und steigert langfristig die Standortattraktivität der Gewerbegebiete. Die Satzung setzt damit zentrale Maßnahmen des Klimafolgenanpassungskonzepts verbindlich um und leistet einen konkreten Beitrag zur klimaresilienten Stadtentwicklung.