Die Innenstädte von Wanne und Herne-Mitte sowie ihr Umfeld sind nicht nur historische Keimzellen, sondern auch ökonomische, soziale und kulturelle Zentren. Die Fußgängerzonen bündeln Einzelhandels- und Gastronomieangebote, dienen als Wohnort sowie Treffpunkt und bieten darüber hinaus Raum für Veranstaltungen und Feste. Aufgrund der intensiven öffentlichen Nutzung sind die Fußgängerzonen sowie die angrenzend einmündenden Straßen für die Wahrnehmung des Stadtbildes von wesentlicher Bedeutung. Daher wurden im Jahr 2016 und 2018 Gestaltungssatzungen für die beiden Innenstadtbereiche vom Rat der Stadt Herne beschlossen.
Ziel dieser Gestaltungssatzungen ist es, die bestehenden Qualitäten weiter auszubauen, die Innenstadt als Identifikationspunkt für Bewohner und Gäste zu stärken und durch geeignete Maßnahmen positiv weiter zu entwickeln. Es sollen Veränderungen vermieden werden, die das charakteristische Bild der Innenstadt beeinträchtigen (Leitbild der Verunstaltungsabwehr) und es soll durch eine geeignete Gestaltung die unverwechselbare Identität der Innenstadt fortentwickelt und weiter verstärkt werden (Leitbild der positiven Gestaltungspflege).
Innerhalb des Geltungsbereichs der Satzungen sind Vorhaben, die die Errichtung baulicher Anlagen sowie die Veränderung der äußeren Gestaltung baulicher Anlagen und Freiflächen zum Inhalt haben, baugenehmigungspflichtig.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Gestaltungssatzung Wanne (PDF, 1.128 KB)
Fachbereich (FB) Umwelt und Stadtplanung
FB 51/0 Untere Denkmalbehörde
Svetoslava Radulov
Telefon 0 23 23 / 16 - 30 30
E-Mail
svetoslava.radulov@herne.de
Raum A.E03 im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36
Die Antragstellung erfolgt per Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde:
Fachbereich 54 Bauordnung
Technischen Rathaus, Langekampstraße 36
Postfach 10 18 20
Telefon 0 23 23 / 16 - 30 39
E-Mail
bauordnung@herne.de
Fachbereich (FB) Umwelt und Stadtplanung
FB 51/0 Untere Denkmalbehörde
Ricarda Altvater
Telefon 0 23 23 / 16 - 29 93
E-Mail
ricarda.altvater@herne.de
Raum A.E01 im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36
Die Antragstellung erfolgt per Bauantrag bei der Bauaufsichtsbehörde:
Fachbereich 54 Bauordnung
Technischen Rathaus, Langekampstraße 36
Postfach 10 18 20
Telefon 0 23 23 / 16 - 30 39
E-Mail
bauordnung@herne.de