Im Gestaltungshandbuch finden sich in Form von Gestaltungsleitlinien Hinweise zu einer qualitätsvollen Gestaltung der Gebäude, der Werbeanlagen und des Außenraumes. Die Nutzungen des öffentlichen Raumes insbesondere durch den Außenverkauf und die damit verbundene Warenpräsentation sowie die Außengastronomie sind Bestandteil dieser Gestaltungsleitlinien.
Um die Leitlinien des Gestaltungshandbuchs umsetzen zu können, ist dem Projekt nachgeschaltet eine Gestaltungssatzung (PDF, 182 KB) erarbeitet und vom Rat der Stadt Herne für den dargestellten Geltungsbereich am 10. Juli 2018 beschlossen worden. Die Gestaltungssatzung gilt für Maßnahmen mit gestalterischen Auswirkungen auf den öffentlichen Raum. Hierzu zählen unter anderem Neubaumaßnahmen, An- oder Umbauten an den Straßenfronten von Gebäuden, Fassadengestaltungen und Werbeanlagen. Weitere Informationen finden Sie unter Gestaltungssatzung der Stadt Herne über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen im Bereich der Innenstadt Herne-Mitte .
Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung ergänzen sich und sichern im Zusammenspiel die hohe Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums. Gelingen kann dies nur, wenn alle Beteiligten frühzeitig in einen Dialogprozess eintreten.
Für Beratungen zu den Festsetzungen der Gestaltungssatzung:
Fachbereich Recht und Bauordnung
FB 23/3 Baugenehmigung und Bauaufsicht
Bauberatung
Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr
Servicetelefon 0 23 23 / 16 - 30 39
Raum A.U06 im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36
Für Beratungen zu den Gestaltungsleitlinien und der Festsetzung der Gestaltungssatzung allgemein
Fachbereich (FB) Umwelt und Stadtplanung
FB 51/0 Untere Denkmalbehörde
Svetoslava Radulov
Telefon 0 23 23 / 16 - 30 30
E-Mail
svetoslava.radulov@herne.de
Raum A.E03 im Technischen Rathaus, Langekampstraße 36